Międzynarodowa taryfa odszkodowawcza za łamanie praw ludzkich w stosunku do osoby.
Tłum. z j. niemieckiego : Maria Bejda, opracowanie wspólnie z Teresą Wojda. Tłumaczenie jest z wersji taryfy, która zniknęła z internetu, jest niedostępna. Poniżej podane są niemieckie okrojone wersje taryfy.
UWAGA !
Taryfa jest zawsze związana z każdym „pojedyńczym przypadkiem” złamania prawa, obok podana w pierwszej pozycji kwota-ryczałt odszkodowania od pomocnika a w drugiej kwota-ryczałt od szefa firmy dopuszczającej się przestępstwa, ustalana w zależności od indywidualnego przypadku. Odpowiadają oni prywatnie własnym majątkiem do trzeciego pokolenia włącznie ! Każdy człowiek ma prawo posługiwać się tą Międzynarodową Taryfą, w Polsce i na świecie, bez żadnych ograniczeń, w każdej sytuacji, do każdej instytucji, do każdego sądu.
Pomocne jest odniesienie się do polskich przepisów, pomimo, że zatwierdzonych przez osoby nie mające legitymacji Narodu Polskiego, bo wybierane w fałszowanych wyborach, też nawet w czasach PRL.
„Za złamanie moich praw ludzkich przysługuje mi odszkodowanie zgodnie z Międzynarodową Taryfą Odszkodowawczą, która jest załącznikiem do Międzynarodowego Paktu Praw Obywatelskich i Politycznych z 19.12.1966 r. , ratyfikowana przez Sejm PRL w 1977 r. http://prawo.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=WDU19770380167 Taryfy odszkodowawczej nie ma w języku polskim co oznacza, że jest ukrywana przez Narodem Polskim. https://amnesty.org.pl/wp-content/uploads/2016/04/Mie.. ) . Opracowano tłumaczenie z j. niemieckiego tej taryfy dla moich Rodaków, dostępnej w linku : https://wojdabejda.wordpress.com/category/miedzynarodowa-taryfa-odszkodowawcza-za-lamanie-praw-czlowieka/ „
1. Przeszkadzanie w swobodnym poruszaniu się, w zależności od indywidualnego przypadku: 500 € ryczałt, 1.000 € ryczałt
2. Groźba użycia środków przymusu – w zależności od indywidualnego przypadku: 3.000 € ryczałt, 10. 000 € ryczałt
3. Brak osobistego prawnie uwierzytelnionego podpisu – każdy przypadek: 1.000 € ryczałt, 2000 € ryczałt
4. Zlekceważenie przez osobę publiczną obowiązku okazania dowodu tożsamości: 500 € ryczałt, 1.000 € ryczałt
5. Zlekceważenie urzędowego obowiązku udostępnienia informacji publicznej : 1.000 € ryczałt, 2.000 € ryczałt
6. Za bezprawną i nielegalną korespondencję, zawierającą błędy formalne i fałszywe stwierdzenia, zawarte między innymi, w ostrzeżeniach, karach administracyjnych, opłatach itp.: 500 € ryczałt, + 10-krotnie , 1.000 € ryczałt, + 10-krotnie.
7. Nielegalne, nieważne przesyłki pocztowe: 500 € ryczałt, 1.000 € ryczałt
8. Upowszechnienie dokumentów do publicznej wiadomości, które zostały oznaczone jako „prywatne”, „ściśle poufne” lub „nie do publicznej wiadomości.” : 500 € ryczałt, 1.000 € ryczałt
9. Przekazanie lub zignorowanie pisemnej woli, oświadczenia woli pacjenta : 50.000 € ryczałt, 500.000 € ryczałt
10. Przymuszanie na służbie: 5.000 € ryczałt, 10.000 € ryczałt
11. Bezprawne odrzucenie (także odmowa przyjęcia ) papierów wartościowych lub oświadczeń pod przysięgą, które zostały przedstawione przez wystawcę: 100.000 € ryczałt, 1.500,000 € ryczałt
12. Wstrzymanie, odrzucenie papierów wartościowych celem uniemożliwienia wyrównania stanu konta: 100.000 € ryczałt, 1.500.000 € ryczałt
13. Ściągnięcie pieniędzy bez sprawdzonego, oryginalnego tytułu długu – każdy przypadek : 50.000 € ryczałt, 200.000 € ryczałt
14. Zaangażowanie w doprowadzeniu do przymusu badań lekarskich i / lub psychiatrycznych : 100.000 € ryczałt, 2.000.0000 € ryczałt
15. Złamanie umowy przez władze publiczne i / lub osoby publiczne : 100.000 € ryczałt, 2.000.0000 € minimum
16. Fałszerstwo stanu osobowego – każdy przypadek: 100.000 € ryczałt, 500.0000 € ryczałt
17. Dyskryminacja, przymus lub rasizm każdy przypadek: 100.000 € ryczałt, 500.0000 € ryczałt
18. Prześladowania polityczne, każdy przypadek: 100.000 € ryczałt, 500.0000 € ryczałt
19. Zastosowanie norm i przepisów związanych nazistowską historią (również przez analogię z artykułem 139 Niemieckiej Ustawy Zasadniczej): 100.000 € ryczałt, 400.000 € ryczałt
20. Publiczne wykorzystywanie w pracy zawodowej nazistowskich źródeł , nazw, i wzorców podporządkowania przywódców nazistowskich, nazistowskiej historii przeciwko innej osobie: 75.000 € ryczałt, € 500.000 ryczałt
21. Zastosowanie nieważnych, nieobowiązujących, niekonstytucyjnych, nielegalnych przepisów prawnych: 250.000 € ryczałt, 1.000.000 € ryczałt
22. Stosowanie norm i przepisów, których ważność nie została złożona lub dowodów na okres po wydaniu przez przedstawienie oryginału lub kopii poświadczonej notarialnie wyznaczonego standardu: 250.000 € ryczałt, 3.000.000 € ryczałt
23. Egzekwowanie zasad nie potwierdzonych prawidłowo państwowymi ustawami , bez suwerennej legitymacji jej wykonawców: 250.000 € ryczałt. 1.000.000 € ryczałt.
25.Wykonanie działań medycznych i / lub psychicznych (np ekspertyz) wbrew woli osoby osoby : € 150,000 minimum. 10.000.000 €, co najmniej.
24. Wykonywanie nieuprawnionych działań z przymusem (np. zajęcia komornicze, kary, faktury wstępne, etc. bez posiadania jednoznacznego statusu”urzędnika państwowego” : 100.000 € ryczałt, 1.000.000 € ryczałt
26. Zabranie, konfiskata dokumentów tożsamości wbrew woli osoby (np. paszportu, prawa jazdy, itd.) : 50.000 € minimalna. 200.000 € minimalna
27. Odrzucenie prawomocnego przedstawiciela : € 100.000 ryczałt,€ 500.000 ryczałt
28. Odrzucenie jako prawomocnego przedstawiciela osoby trzeciej : € 100.000 ryczałt, € 500.000 ryczałt
29. Wtargnięcie do pojazdu bez wyraźnej i dobrowolnej zgody jego użytkownika : € 50.000 ryczałt, € 100.000 ryczałt
30. Działania bez podpisu i prawomocnej legitymacji pracownika państwowego albo urzędnika mianowanego : € 50.000 ryczałt, € 100.000 ryczałt
31. Wtargnięcie do używanego samolotu bez jej wyraźnej i dobrowolnej zgody jego użytkownika: € 50.000 ryczałt, € 100.000 ryczałt
32. Wtargnięcie na statek, łódź lub inny pojazd wodny bez wyraźnej i dobrowolnej zgody jego użytkownika : € 50.000 ryczałt, € 500.000 ryczałt
33. Wtargnięcie bez wyraźnej i dobrowolnej zgody na zamieszkały grunt wraz z dojściem : € 100.000 ryczałt, przypadku, € 500.000 ryczałt,
34. Wtargnięcie na prywatne terytorium, bez wyraźnej i dobrowolnej zgody : € 100.000 ryczałt, 500,000 € ryczałt.
35. Wtargnięcie do mieszkania i przynależnych pomieszczeń, bez wyraźnej i dobrowolnej zgody: €100.000 ryczałt, €1.000.000 ryczałt
36. Bezpośrednia przemoc fizyczna ( indywidualne działania, ciągnięcie, popychanie, uderzanie, wiązanie, kneblowanie, zakładanie kajdanek itp, następstwa powstałe na wskutek ataku i poszczególnych działań) : 75.000 € każdy przypadek, 500.000 € każdy każdy przypadek
37. Bezpodstawne zatrzymanie w areszcie : € 250.000 ryczałt, € 5.000.000 ryczałt
38. Bezpodstawne przetrzymywanie w areszcie, pozbawienie wolności : 5000 € za godzinę, 75 000 € za godzinę
39. Przeniesienie powiernictwa na inną osobę o takim samym nazwisku lub podjęcie próby tego, bez wyraźnego nazywania tego procesu jako takiego : € 250.000 ryczałt, € 5.000.000 ryczałt
40. Bezpodstawne i wbrew woli osoby, przejęcie opieki, ubezwłasnowolnienie : € 250.000 ryczałt, 10.000.000 € ryczałt
41. Pozbawienie prawa opieki nad własnym dzieckiem lub adoptowanym – każde dziecko : 1.000.000 € ryczałt, 10.000.000 € ryczałt
42. Odebranie dzieci biologicznych i / lub dzieci adoptowanych : € 5.000.000 ryczałt, € 20.000.000 ryczałt
43.Rejestracja długów nieruchomości w hipotece : € 50.000 ryczałt, + rejestracja, € 200.000 ryczałt + rejestracja
44. Zgłoszenie własności ruchomości do licytacji : € 100.000 ryczałt + aukcja € 400.000 ryczałt + aukcja
45. Przeprowadzenie licytacji własności / ruchomości: € 500.000 ryczałt + aukcja, 1.000.000 € ryczałt + suma
46 Nielegalne, bez rządowej i suwerennej legitymacji wystawienie tytułu licytacji : € 100.000 ryczałt + wysokość za tytuł € 500.000 ryczałt + wysokość za tytuł
47. Łamanie praw człowieka – naruszenie godności ludzkiej, wbrew rezolucji ONZ 217 A i / lub Europejskiej Konwencji Praw Człowieka (EMRK) : € 150.000 ryczałt, € 500.000 ryczałt
48. Pogwałcenie prawa międzynarodowego – IP66 (Międzynarodowy Pakt Praw Politycznych i obywatelskich 1966.) – traktat prawa międzynarodowego (ratyfikowany przez Polskę w 1967 roku!) : € 150.000 ryczałt, € 500.000 ryczałt
49. Utrata, odebranie mienia lub własności – w zależności od indywidualnego przypadku : Wartość własności lub mienia+ 25%, Wartość własności lub mienia+ 25%
50. Bezpodstawny akt oskarżenia osoby i / lub pełnomocnika : € 50.000 ryczałt, € 500.000 ryczałt
51. Bezprawne wnioski o ukaranie / represje prawa : € 50.000 ryczałt, € 300.000 ryczałt
52. Opłaty karne, represje, śledzenia, przymus, zniesławienie wobec krewnych poszkodowanej osoby (małżonka, partnera, dzieci i wnuków) : € 50.000 ryczałt, € 200.000 ryczałt
53. Zajęcie bez państwowej legitymacji komornika, pieniędzy, towarów, nieruchomości : € 50.000 ryczałt, € 400.000 ryczałt
54. Wyłudzanie pieniędzy, towarów , nieruchomości przez komornika bez państwowej legitymacji i bez uprawomocnionego wyroku suwerennego sądu, bez własnoręcznego podpisu sędziego: € 100.000 ryczałt, € 500.000 ryczałt
55. Sprzeczna z prawem międzynarodowym, IP66,odmowa lub zaniżenie wypłaty świadczeń z ubezpieczenia na życie, z gwarancjami państwowymi : € 50.000 ryczałt, € 400.000 ryczałt
56. Sprzeczne z prawem międzynarodowym, IP66, dokonanie przymusowego zajęcia przez komornika nie posiadającego legitymacji państwowej, gwarantowanych przez państwo ubezpieczeń lub innych dochodów : € 100.000 ryczałt, € 500.000 ryczałt
57. Posłużenie się sprzeczną z prawem międzynarodowym (IP66), pisemną groźbą nakazu aresztowania podczas zajęć komorniczych: € 100.000 ryczałt, € 300.000 ryczałt
58. Sprzeczne z prawem międzynarodowym, IP66, dokonanie zajęcia komorniczego pod groźbą nakazu aresztowania : € 200.000 ryczałt, € 800.000 ryczałt
59. Sprzeczne z ustawą zasadniczą złamanie dóbr osobistych, prywatnej autonomii : € 100.000 ryczałt, € 300.000 ryczałt
60. Złamanie zasad ochrony danych osobowych, podsłuchy telefoniczne, komputerowe szpiegostwo, przechwytywanie korespondencji w pomieszczeniach biurowych i handlowych : każdy przypadek: € 100.000 ryczałt, € 200.000 ryczałt
61. Wezwanie do sądu, postępowanie sądowe, wydanie wyroku albo nakazu aresztowania, przez sąd, sędziego, sekretarza sądu, bez ważnej legitymacji suwerennego państwa : € 200.000 ryczałt, € 500.000 ryczałt
62. Złożenie podpisu w celu uwierzytelnienia aktu administracyjnego, wyroku, postanowienia, bez posiadania legitymacji suwerennego państwa : € 100.000 ryczałt, € 200.000 ryczałt
63. Wezwanie do sądu, postępowanie sądowe, wydanie wyroku albo nakazu aresztowania, przez osobę lub pracownika, który nie jest obywatelem państwa : € 100.000 ryczałt, € 200.000 ryczałt
64. Wezwanie do sądu, postępowanie sądowe, wydanie wyroku albo nakazu aresztowania, przez osobę lub pracownika sądu, który nie jest sądem państwowym lecz sądem fałszywym : € 100.000 ryczałt, € 200.000 ryczałt
Międzynarodowa taryfa odszkodowawcza za łamanie praw ludzkich w stosunku do osoby.
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Łysa Góra, 15.12.2019 r.
Dajmy zdecydowany odpór wszystkim bezprawnym antyludzkim, antypolskim działaniom uzurpatorskich, nielegalnych, prywatnych firm handlowych żydowskiego zaborcy ! Niechaj poniższe zastrzeżenie praw autorskich dla każdego Suwerena-Polaka-Lechity dodaje każdemu odwagi i pewności w życiu codziennym, w bojkotowaniu i unikaniu kontaktów z szefami i pomocnikami prywatnych firm handlowych symulujących instytucje państwowe, kościelne, unijne, itp. Zjednoczeni w głębokim poczuciu Boskiej Wewnętrznej Mocy każdego Lechity do kreowania nowej szczęśliwej rzeczywistości, stańmy się pionierami i przewodnikami dla innych narodów !
Maria i Teresa z domu Znyk
POLSKI RUCH OPORU
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ZASTRZEŻENIE PRAW AUTORSKICH DLA KAŻDEGO SUWERENA !(ang. copyright, symbol: ©) Każdy Suweren jest właścicielem swoich danych osobowych i zastrzega, że wykorzystanie jego danych osobowych wymaga zgody właściciela-Suwerena lub jego rodziców, stanowi każdorazowo wartość 500.000 Euro (słownie: pięćset tysięcy Euro). Każde żądanie danych osobowych jest równoznaczne z zawarciem umowy na wykorzystanie danych osobowych Suwerena za kwotę równoznaczną wartości praw autorskich a żądający zgadza się na wypłacenie z góry kwoty 500.000 Euro (słownie: pięćset tysięcy Euro). Kara za wykorzystanie danych osobowych bez zgody, każdy przypadek : 1.500.000 Euro, (słownie: jeden milion, pięćset tysięcy Euro). Kara za ignorowanie woli każdego z osobna zwierzchnika władzy-Suwerena, każdy przypadek : 10.000.000 Euro, (słownie: dziesięć milionów Euro). Kara za złamanie praw człowieka, każdy przypadek : 1.000.000 Euro, (słownie: jeden milion Euro)
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Allgemeine Gebührenordnung zu der AKZEPTANZ den AGBs und der Handelsordnung
Gebührenordnung in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tag des Standes der AGB´s, hilfsweise in Euro angegeben der Internationale Völkerinitiative für die Gewährleistung des Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und seinem Vollmachtgebers
Sache / Tatbestand –die Auflistung gilt immer bezogen auf jeden „Einzelfall!“ |
Je Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe |
Je Kaufmann (Prinzipal) |
|
1 |
Behinderung des freien Weges / der freien Fahrt – Je Einzelfall |
500 € pauschal |
1.000€ pauschal |
2 |
Androhung von Zwangsmaßnahmen – Je Einzelfall |
3.000 € pauschal |
10.000 € pauschal |
3 |
Fehlende, nicht eigenhändige oder unvollständige gesetzliche Unterschrift – je Fall. |
1.000 € pauschal |
2.000 € pauschal |
4 |
Missachtung Ausweispflicht von in der Öffentlichkeit handelnde Personen – je Fall. |
500 € pauschal |
1.000€ pauschal |
5 |
Missachtung der öffentlichen Auskunftspflicht / Amtspflicht. |
1.000 € pauschal |
2.000 € pauschal |
6 |
Bearbeitungsgebühren für Nötigungen zu Schreiben u. Antworten aufgrund rechts- u. gesetzwidriger, formal und inhaltlich falscher Zustellungen u.a. auch Schreiben für Verwarnungen, Ordnungsgelder, Gebühren etc., Annahme von Angeboten jeglicher Art. |
500 € pauschal + 10- facher Satz Forderung od. Preis – Je Einzelfall |
1.000 € pauschal + 10- facher Satz Forderung od. Preis – Je Einzelfall |
7 |
Unwirksame „Inlands-Zustellung“ – Je Einzelfall |
500 € pauschal |
1.000 € pauschal |
8 |
Tragen von Dokumenten in die Öffentlichkeit, welche als „privat“, „streng privat und vertraulich“ oder „nicht für das öffentliche Protokoll“ gekennzeichnet wurden. |
500 € pauschal |
1.000 € pauschal |
9 |
Übergehen / Ignorieren einer Patientenverfügung – Je Einzelfall |
50.000 € pauschal |
500.000 € pauschal |
10 |
Unfreiwillige Dienstbarkeit. |
5.000 € pauschal |
10.000 € pauschal |
11 |
Rechtswidriges Zurückweisen (auch Verweigerungen von Annahmen) von Wertpa-pieren oder Erklärungen unter Eid die durch den Herausgeber präsentiert wurden. |
100.000 € pauschal |
1.500.000 € pauschal |
12 |
Einbehalten / Zurückbehalten von Wertpapieren, unter gleichzeitiger Weigerung das entsprechende Konto auszugleichen. |
100.000 € pauschal |
1.500.000 € pauschal |
13 |
Inkasso ohne nachgewiesenen, originären Schuldtitel – Je Einzelfall |
50.000 € pauschal |
200.000 € pauschal |
14 |
Verpflichtung und/oder Ausübung von Zugzwang zu einer ärztlichen und/oder psychiatrischen Untersuchung. |
100.000 € pauschal Je Einzelfall |
2.000.0000 € pauschal Je Einzelfall |
15 |
Vertragsbruch durch öffentliche Stellen und/oder öffentliche Personen – pro Fall. |
100.000 € pauschal |
2.000.0000 € mind. |
16 |
Personenstandfälschung – je Einzelfall |
100.000 € pauschal |
500.0000 € pauschal |
17 |
Diskriminierung, Nötigung oder Rassismus – je Einzelfall |
100.000 € pauschal |
500.0000 € pauschal |
18 |
Politische Verfolgung – je Einzelfall |
100.000 € pauschal |
500.0000 € pauschal |
19 |
Der „Nazi-Zuschlag“: Anwendung von Normen u. sonstigen Vorschriften einer nationalsozialistischen Entstehungsgeschichte (auch analog Artikel 139 GG). |
Zzgl. 30,00% der ursprüng-lichen Summe der Gesamt-rechnung auf Basis dieser Gebührenordnung, jedochmindestens 50.000 € |
Zzgl. 30,00% der ursprüng-lichen Summe der Gesamt-rechnung auf Basis dieser Gebührenordnung, jedochmindestens 250.000 € |
20 |
Öffentliche Führung von Berufsbezeichnungen mit nationalsozialistischer Entsteh-ungs- und/oder Einführungsgeschichte – oder die Unterstellung der Führung einer solchen Bezeichnung gegen den Herausgeber. |
75.000 € pauschal |
500.000 € pauschal |
21 |
Anwendungungültiger, nichtiger od. rechts- u. gesetzwidriger Gesetze u. Verord- nungen (VO) , sowie grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze u. VO. |
250.000 € pauschal Je Einzelfall |
1.000.000 € pauschal Je Einzelfall |
22 |
Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften, deren Gültigkeit auf Nach-frage nicht durch Vorlage des Originals oder der notariell beglaubigten Kopie der benannten Norm vorgelegt bzw. nachgewiesen wurden – je Einzelfall. |
250.000 € pauschal |
3.000.000 € pauschal |
23 |
Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich ordnungsgemäß zu Stande gekommener Gesetze – wie, ohne staatliche u. hoheitliche Legitimation des/der Ausführenden. |
250.000 € pauschal Je Einzelfall |
1.000.000 € pauschal Je Einzelfall |
24 |
Durchführen von Maßnahmen unter Zwang (z.B. Pfändungen, Strafen, Beitrags-rechnungen, etc.) ohne zu hoheitlichem Handeln befugt zu sein oder sich nicht dies-bezüglich zweifelsfrei als „staatlicheAmtsperson“legitimiert zu haben. |
100.000 € pauschal Je Einzelfall |
1.000.000 € pauschal Je Einzelfall |
25 |
Ausübung ärztlicher und/oder psychiatrischer Maßnahmen (z.B. Gutachten) gegen den Willen des Herausgebers. |
150.000 € mind. Je Einzelfall |
10.000.000 € mind. Je Einzelfall |
26 |
Abnahme / Einziehung von Ausweisdokumenten gegen den Willen des Herausgebers (z.B. Reisepässe, Führerscheine, etc.). |
50.000 € mind. |
200.000 € mind. |
27 |
Ablehnung von zweifelsfrei Bevollmächtigten des Herausgebers. |
100.000 € pauschal |
500.000 € pauschal |
28 |
Ablehnung des Herausgebers als Bevollmächtigter einer Drittpartei. |
100.000 € pauschal |
500.000 € pauschal |
29 |
Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Fahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung. |
50.000 € pauschal Je Einzelfall |
100.000 € pauschal Je Einzelfall |
Sache / Tatbestand – die Auflistunggilt immer bezogenauf jeden „Einzelfall!“ |
Je Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe |
Je Kaufmann (Prinzipal) |
|
30 |
Eindringen in die vom Herausgeber genutzte Flugmaschine ohne dessen explizite und freie Zustimmung. |
50.000 € pauschal Je Einzelfall |
100.000 € pauschal Je Einzelfall |
31 |
Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Schiff, Boot oder sonstiges Wasser-fahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung. |
50.000 € pauschal Je Einzelfall |
100.000 € pauschal Je Einzelfall |
32 |
Eindringen auf das vom Herausgeber bewohnte Grund / Flurstück ohne dessen explizite und freie Zustimmung. |
50.000 € pauschal Je Einzelfall |
500.000 € pauschal Je Einzelfall |
33 |
Eindringen auf das Territorium des Herausgebers Tätigkeit ohne dessen explizite und freie Zustimmung. |
100.000 € pauschal Je Einzelfall |
500.000 € pauschal Je Einzelfall |
34 |
Eindringen in die vom Herausgeber bewohnte Wohnung und sonstigen zugehörigen umbauten Raumes ohne dessen explizite und freie Zustimmung. |
100.000 € pauschal Je Einzelfall |
1.00.000 € pauschal Je Einzelfall |
35 |
Handanlegen, physische Gewalt (Einzelne Handlungen, Ziehen, Rempeln, Schlagen, Fesseln, Knebeln, Handschellen anlegen, etc. – Handlungsfolgen bestehen aus einzelnen Handlungen) gegen den Herausgeber – Für jeden Einzelfall. |
75.000 € jeweils Je Einzelfall |
500.000 € jeweils Je Einzelfall |
36 |
Verhaftung des Herausgebers. |
250.000 € pauschal |
5.000.000 € pauschal |
37 |
Den Herausgeber in Haft halten, Freiheitsentzug. |
5.000 € pro Stunde |
75.000 € pro Stunde |
38 |
Transfer der Treuhänderschaft für die Person / den Menschen mit gleichem Namen wie der Herausgeber oder der Versuch hierzu ohne explizites Benennen dieses Vorganges als solchen. |
250.000 € pauschal |
5.000.000 € pauschal |
39 |
Unter Betreuung stellen des Herausgebers gegen seinen Willen ohne das Voraussetzen dieses Willens hierzu. |
250.000 € pauschal |
10.000.000 € pauschal |
40 |
Entziehung des Sorgerechtsfür die leiblichen u./od. adoptierten Kinder – je Kind. |
1.000.000 € pauschal |
10.000.000€ pauschal |
41 |
Wegnahme der leiblichen und/oder adoptierten Kinder. |
5.000.000 € pauschal |
20.000.000€ pauschal |
42 |
Eintragung von Grundschulden auf Immobilienbesitz – je Einzelfall. |
50.000 € pauschal + Eintragungssumme |
200.000 € pauschal + Eintragungssumme |
43 |
Beantragung-Zwangsversteigerungen auf Eigentums/Besitzes u. beweglicher Güter |
100.000 € pauschal + Versteigerungssumme |
400.000 € pauschal + Versteigerungssumme |
44 |
Durchführung Zwangsversteigerungen in Eigentum/ Besitz u. beweglicher Güter |
500.000 € pauschal + Versteigerungssumme |
1.000.000 € pauschal + Versteigerungssumme |
45 |
Rechts- u. gesetzeswidrige u. ohne staatliche und hoheitliche Legitimation erfolgte Ausstellung von Bescheiden od. vollstreckbaren Bescheiden/Titeln – pro Fall. |
100.000 € pauschal + Höhe Bescheid/Titel |
500.000 € pauschal + Höhe Bescheid/Titel |
46 |
Menschenrechtsverletzung – Verletzung der Menschenwürde nach UN Resolution 217 A (III) (AEMR) u./od. der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). |
150.000 € pauschal Je Einzelfall |
500.000 € pauschal Je Einzelfall |
47 |
Verstoß u. Verletzung von Völkerrecht – IP66 (Internationale Pakt für bürgerl. u. politische Rechte 1966) – als völkerrechtlicher Vertag von der BRD 1973 ratifiziert! |
150.000 € pauschal Je Einzelfall |
500.000 € pauschal Je Einzelfall |
48 |
Räumung / Abnahme von Besitz oder Eigentum – je Einzelfall. |
Wert Besitz + 25 % |
Wert Besitz + 25 % |
49 |
Strafanzeigen gegen den Herausgeber u. od. gegen dessen Vollmachtnehmer. |
50.000 € pauschal |
500.000 € pauschal |
50 |
Strafanzeigen/ Repressalien gegen den Recht()beistand/Rechtkonsulenten des Herausgebers. |
50.000 € pauschal Je Einzelfall |
300.000 € pauschal Je Einzelfall |
51 |
Strafanzeigen/ Repressalien / Verfolgung / Nötigung / Diffamierung – gegen Fami-lienangehörige (Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder u. Enkel des Herausgebers. |
50.000 € pauschal Je Einzelfall |
200.000 € pauschal Je Einzelfall |
52 |
Beauftragung eines nicht staatlich legitimierten – also selbständigen Gerichtsvoll-ziehers u.a. mit der Eintreibung u. Pfändung von Geld/Gegenständen/Sachwerten. |
50.000 € pauschal Je Einzelfall |
400.000 € pauschal Je Einzelfall |
53 |
Tätigwerden eines nicht staatlich legitimierten – also selbständigen Gerichtsvoll-ziehers mir der Eintreibung u. Pfändung von Geld/Gegenständen/Sachwerten. |
100.000 € pauschal Je Einzelfall |
500.000 € pauschal Je Einzelfall |
54 |
Beantragung u./od. Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung / Vermögensauf-stellung durch Zwang – entgegen internationalem Völkerrecht (IP66). |
50.000 € pauschal Je Einzelfall |
400.000 € pauschal Je Einzelfall |
55 |
Tätigwerden eines nicht staatlich legitimierten – also selbständigen Gerichtsvoll- ziehers bei der Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung / Vermögensaufstellung durch Zwang – entgegen internationalem Völkerrecht (IP66). |
100.000 € pauschal Je Einzelfall |
500.000 € pauschal Je Einzelfall |
56 |
Beantragung u./od. Ausstellung eines Haftbefehls zwecks Drohung und Nötigung zur Pfändung/Bezahlung u. Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung/ Vermö-gensaufstellung durch Zwang – entgegen internationalem Völkerrecht (IP66). |
100.000 € pauschal Je Einzelfall |
300.000 € pauschal Je Einzelfall |
57 |
Ausstellung u./od. Vollstreckung eines Haftbefehls zwecks Drohung u. Nötigung zur Pfändung/Bezahlung u. Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung/ Vermögens-aufstellung durch Zwang – entgegen internationalem Völkerrecht u. IP66. |
200.000 € pauschal Je Einzelfall |
800.000 € pauschal Je Einzelfall |
58 |
Verletzung od. Eingriff in die der gemäß Grundgesetz (GG) unabdingbar zugesicher-ten Grundrechte, Persönlichkeitsrechte od. Privatautonomie des Herausgebers. |
100.000 € pauschal Je Einzelfall/Grundrecht |
300.000 € pauschal Je Einzelfall/Grundrecht |
59 |
Verletzung Datenschutzes, Abhören von Telefongesprächen, Ausspähung Computer u. sonst. elektronischer Medien od. der Wohn- Büro- u. Geschäftsräume – je Fall. |
100.000 € pauschal Je Einzelfall |
200.000 € pauschal Je Einzelfall |
60 |
Ladung / Verhandlung / Ausstellung eines Urteils od. Haftbefehls, eines nicht nach GG legitimierten staatlichen Gerichts u. staatlichen Richters od. Rechtspflegers. |
200.000 € pauschal Je Einzelfall |
500.000 € pauschal Je Einzelfall |
61 |
Leisten einer Unterschrift, zwecks Beglaubigung eines Verwaltungsaktes/Urkunde/ Urteil usw. ohne staatliche u. hoheitliche Legitimation als „Urkunden-Beamter“. |
100.000 € pauschal Je Einzelfall |
200.000 € pauschal Je Einzelfall |
https://staatenlos.info/ahb.html *dodane: 14.01.2018r.
Gebührenordnung in Euro aber vorzugsweise in Gold oder Silber (in Form von Münzen, Krüger Rand oder Maple Leaf) des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tage des Standes dieser AHB
Position | Sache / Tatbestand | Je Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe (Agent) | Je Kaufmann (Prinzipal) |
1 | Behinderung des freien Weges / der freien Fahrt. | 500 € pauschal | 1.000 € pauschal |
2 | Androhung von Zwangsmaßnahmen. | 3.000 € pauschal | 10.000 € pauschal |
3 | Fehlende, nicht eigenhändige oder unvollständige Unterschrift. | 100 € pauschal | 2.000 € pauschal |
4 | Missachtung der Ausweispflicht durch in der Öffentlichkeit handelnde Personen. | 500 € pauschal | 1.000 € pauschal |
5 | Missachtung der öffentlichen Auskunftspflicht / Amtspflicht. | 1.000 € pauschal | 2.000 € pauschal |
6 | Bearbeitungsgebühren für Nötigungen zu Schreiben und Antworten aufgrund rechtswidriger, formal und inhaltlich falscher Zustellungen u.a. auch Schreiben für Verwarnungen, Ordnungsgelder, Gebühren etc.,
Annahme von Angeboten jeglicher Art. | 300.- € pauschal plus 10 facher Satz der Forderung oder des Preises | 600.- € pauschal plus 10 facher Satz der Forderung oder des Preises |
6 | Unwirksame „Inlands-Zustellung“. | 500 € pauschal | 1.000 € pauschal |
7 | Tragen von Dokumenten in die Öffentlichkeit, welche als „privat“, „streng privat und vertraulich“ oder „nicht für das öffentliche Protokoll“ gekennzeichnet wurden. | 500 € pauschal | 1.000 € pauschal |
8 | Übergehen / Ignorieren einer Patientenverfügung. | 50.000 € pauschal | 500.000 € pauschal |
9 | Unfreiwillige Dienstbarkeit. | 5.000 € pauschal | 10.000 € pauschal |
10 | Rechtswidriges Zurückweisen (auch Verweigerungen von Annahmen) von Wertpapieren oder Erklärungen unter Eid die durch den Herausgeber präsentiert wurden. | 100.000 € pauschal | 1.500.000 € pauschal |
11 | Einbehalten / Zurückbehalten von Wertpapieren, unter gleichzeitiger Weigerung das entsprechende Konto auszugleichen. | 100.000 € pauschal | 1.500.000 € pauschal |
12 | Inkasso ohne nachgewiesenen, originären Schuldtitel. | 50.000 € mindestens | 200.000 € mindestens |
13 | Verpflichtung und/oder Ausübung von Zugzwang zu einer ärztlichen und/oder psychiatrischen Untersuchung. | 100.000 € pauschal | 2.000.000 € pauschal |
14 | Vertragsbruch durch öffentliche Stellen und/oder öffentliche Personen. | 100.000 € pauschal | 2.000.000 € mindestens |
15 | Personenstandfälschung. | 100.000 € pauschal | 1.000.000 € pauschal |
16 | Diskriminierung oder Rassismus. | 100.000 € pauschal | 1.000.000 € pauschal |
17 | Politische Verfolgung. | 100.000 € pauschal | 1.000.000 € pauschal |
18 | Der „Nazi-Zuschlag“: Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften mit einer nationalsozialistischen Entstehungsgeschichte (auch analog Artikel 139 GG). | Zzgl. 30,00% der ursprünglichen Summe der Gesamtrechnung auf Basis dieser Gebührenordnung, jedoch mindestens 50.000 € | Zzgl. 30,00% der ursprünglichen Summe der Gesamtrechnung auf Basis dieser Gebührenordnung, jedoch mindestens 250.000 € |
19 | Öffentliche Führung von Berufsbezeichnungen mit nationalsozialistischer Entstehungs- und/oder Einführungsgeschichte – oder die Unterstellung der Führung einer solchen Bezeichnung gegen den Herausgeber. | 75.000 € pauschal | 500.000 € pauschal |
20 | Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechts- oder grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze. | 250.000 € pauschal | 1.000.000 € pauschal |
21 | Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften, deren Gültigkeit auf Nachfrage nicht durch Vorlage des Originals oder der notariell beglaubigten Kopie der benannten Norm vorgelegt bzw. nachgewiesen wurden. | 250.000 € pauschal | 3.000.000 € pauschal |
22 | Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich ordnungsgemäß zu Stande gekommener Gesetze. | 250.000 € pauschal | 1.000.000 € pauschal |
23 | Durchführen von Maßnahmen unter Zwang (z.B. Pfändungen, Strafen, Beitragsrechnungen, etc.) ohne zu hoheitlichem Handeln befugt zu sein oder sich nicht diesbezüglich zweifelsfrei als staatliche Amtsperson legitimiert zu haben. | 100.000 € pauschal | 1.000.000 € pauschal |
24 | Ausübung ärztlicher und/oder psychiatrischer Maßnahmen (z.B. Gutachten) gegen den Willen des Herausgebers. | 150.000 € mindestens | 10.000.000 € mindestens |
25 | Abnahme / Einziehung von Ausweisdokumenten gegen den Willen des Herausgebers (z.B. Reisepässe, Führerscheine, etc.). | 50.000 € mindestens | 200.000 € mindestens |
26 | Ablehnung von zweifelsfrei Bevollmächtigten des Herausgebers. | 100.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz | 500.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz |
27 | Ablehnung des Herausgebers als Bevollmächtigter einer Drittpartei. | 100.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz | 500.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz |
28 | Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Fahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung. | 50.000 € pauschal | 100.000 € pauschal |
29 | Eindringen in die vom Herausgeber genutzte Flugmaschine ohne dessen explizite und freie Zustimmung. | 50.000 € pauschal | 100.000 € pauschal |
30 | Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Schiff, Boot oder sonstiges Wasserfahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung. | 50.000 € pauschal | 100.000 € pauschal |
31 | Eindringen auf das vom Herausgeber bewohnte Grund / Flurstück ohne dessen explizite und freie Zustimmung. | 50.000 € pauschal | 5.000.000 € pauschal |
32 | Eindringen auf das Territorium des Herausgebers Tätigkeit ohne dessen explizite und freie Zustimmung. | 150.000 € pauschal | 5.000.000 € pauschal |
33 | Eindringen in die vom Herausgeber bewohnte Wohnung und sonstigen zugehörigen umbauten Raumes ohne dessen explizite und freie Zustimmung. | 250.000 € pauschal | 5.000.000 € pauschal |
34 | Handanlegen, physische Gewalt (Einzelne Handlungen, Ziehen, Rempeln, Schlagen, Fesseln, Knebeln, Handschellen anlegen, etc. – Handlungsfolgen bestehen aus einzelnen Handlungen) gegen den Herausgeber. | 75.000 € | 1.000.000 € |
35 | Verhaftung. | 250.000 € pauschal | 5.000.000 € pauschal |
36 | Den Herausgeber in Haft halten, Freiheitsentzug. | 5.000 € pro Stunde | 75.000 € pro Stunde |
37 | Transfer der Treuhänderschaft für die Person mit gleichem Namen wie der Herausgeber oder der Versuch hierzu ohne explizites Benennen dieses Vorganges als solchen. | 250.000 € pauschal | 5.000.000 € pauschal |
38 | Unter Betreuung stellen des Herausgebers gegen seinen Willen oder das Voraussetzen dieses Willens hierzu. | 2.500.000 € pauschal | 10.000.000 € pauschal |
Es wird speziell in diesen Zusammenhang auf das universelle vom Schöpfer gegebene Naturrecht und auf die resultierende Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verwiesen.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) – beschlossen von den Vereinten Nationen
Präambel
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,
da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,
da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,
da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,
da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,
da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,
verkündet die Generalversammlung
diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.
Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.
Artikel 5 (Verbot der Folter)
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren)
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
Artikel 11 (Unschuldsvermutung)
- Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
- Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)
- Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
- Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Artikel 14 (Asylrecht)
- Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
- Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.
Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)
- Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
- Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Artikel 16 (Eheschließung, Familie)
- Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
- Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
- Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Artikel 17 (Recht auf Eigentum)
- Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
- Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)
- Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
- Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht)
- Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
- Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
- Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.
Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)
- Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
- Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
- Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
- Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)
- Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
- Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Artikel 26 (Recht auf Bildung)
- Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
- Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
- Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens)
- Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
- Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Artikel 29 (Grundpflichten)
- Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
- Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
- Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.
Artikel 30 (Auslegungsregel)
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Beweisquellen: UN Department for General Assembly and Conference Management German Translation Service (Stand: 30.10.2009) http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger
Amnesty International Deutschland
https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte
Gebührenordnung in Euro aber vorzugsweise in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tages des Standes dieser AGB
Position Sache / Tatbestand Je Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfe (Agent)
Je Kaufmann (Prinzipal)
1 Behinderung des freien Weges / der freien Fahrt 500 € pauschal 1.000 € pauschal
2 Androhung von Zwangsmaßnahmen. 3.000 € pauschal 10.000 € pauschal
3 Fehlende, nicht eigenhändige oder unvollständige
Unterschrift.
100 € pauschal 2.000 € pauschal
4 Missachtung der Ausweispflicht durch in der Öffentlichkeit
handelnde Personen.
500 €pauschal 1.000 € pauschal
5 Missachtung der öffentlichen Auskunftspflicht / Amtspflicht. 1.000 € pauschal 2.000 € pauschal
6 Bearbeitungsgebühren für Nötigungen zu Schreiben und
Antworten aufgrund rechtswidriger, formal und inhaltlich
falscher Zustellungen u.a. auch Schreiben für
Verwarnungen, Ordungsgelder, Gebühren, speziell
Abmahngebühren etc.
300.- € pauschal plus 10 facher Satz
der Forderung
600.- € pauschal plus 10 facher
Satz der Forderung
6 Unwirksame „Inlands-Zustellung“. 500 € pauschal 1.000 € pauschal
7 Tragen von Dokumenten in die Öffentlichkeit, welche als
„privat“, „streng privat und vertraulich“ oder „nicht für das
öffentliche Protokoll“ gekennzeichnet wurden.
500 € pauschal 1.000 € pauschal
Annahmen) von Wertpapieren oder Erklärungen unter Eid
die durch den Herausgeber präsentiert wurden.
100.000 € pauschal 1.500.000 € pauschal
11 Einbehalten / Zurückbehalten von Wertpapieren, unter
gleichzeitiger Weigerung das entsprechende Konto
auszugleichen.
100.000 € pauschal 1.500.000 € pauschal
12 Inkasso ohne nachgewiesenen, originären Schuldtitel. 50.000 € mindestens 200.000 € mindestens
13 Verpflichtung und/oder Ausübung von Zugzwang zu einer
ärztlichen und/oder psychiatrischen Untersuchung.
100.000 € pauschal 2.000.000 € pauschal
14 Vertragsbruch durch öffentliche Stellen und/oder öffentliche
Personen
100.000 € pauschal 2.000.000 € mindestens
15 Personenstandfälschung. 100.000 € pauschal 1.000.000 € pauschal
16 Diskriminierung oder Rassismus 100.000 € pauschal 1.000.000 € pauschal
17 Politische Verfolgung 100.000 € pauschal 1.000.000 € pauschal
18 Der „Nazi-Zuschlag“: Anwendung von Normen und
sonstigen Vorschriften mit einer nationalsozialistischen
Entstehungsgeschichte (auch analog Artikel 139 GG).
Zzgl. 30,00% der ursprünglichen
Summe der Gesamtrechnung auf
Basis dieser Gebührenordnung,
jedoch mindestens 50.000 €
Zzgl. 30,00% der ursprünglichen
Summe der Gesamtrechnung auf
Basis dieser Gebührenordnung,
jedoch mindestens 250.000 e
19 Öffentliche Führung von Berufsbezeichnungen mit
nationalsozialistischer Entstehungs- und/oder
Einführungsgeschichte – oder die Unterstellung der
Führung einer solchen Bezeichnung gegen den
Herausgeber.
75.000 € pauschal 500.000 € pauschal
20 Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechts- oder
grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze.
250.000 € pauschal 1.000.000 € pauschal
21 Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften, deren
Gültigkeit auf Nachfrage nicht durch Vorlage des Originals
oder der notariell beglaubigten Kopie der benannten Norm
vorgelegt bzw. nachgewiesen wurden.
250.000 € pauschal 3.000.000 € pauschal
22 Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich ordnungsgemäß
zu Stande gekommener Gesetze.
250.000 € pauschal 1.000.000 € pauschal
23 Durchführen von Maßnahmen unter Zwang (z.B.
Pfändungen, Strafen, Beitragsrechnungen, etc.) ohne zu
hoheitlichem Handeln befugt zu sein oder sich nicht
diesbezüglich zweifelsfrei als staatliche Amtsperson
legitimiert zu haben.
100.000 € pauschal 1.000.000 € pauschal
24 Ausübung ärztlicher und/oder psychiatrischer Maßnahmen
(z.B. Gutachten) gegen den Willen des Herausgebers
150.000 € mindestens 10.000.000 € mindestens
25 Abnahme / Einziehung von Ausweisdokumenten gegen den
Willen des Herausgebers (z.B. Reisepässe, Führerscheine,
etc.).
50.000 € mindestens 200.000 € mindestens
26 Ablehnung von zweifelsfrei Bevollmächtigten des
Herausgebers
100.000 € pauschal, zzgl.
Schadensersatz
500.000 € pauschal, zzgl.
Schadensersatz
Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung der Akademie für Sport, Medien & Lifestyle Swiss und aller in ihr handelnden Menschen und Personen, vertreten
durch den Vorstand, gelten für jegliche, handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der
Öffe
Position Sache / Tatbestand Je Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfe (Agent)
Je Kaufmann (Prinzipal)
27 Ablehnung des Herausgebers als Bevollmächtigter einer
Drittpartei.
100.000 € pauschal, zzgl.
Schadensersatz
500.000 € pauschal, zzgl.
Schadensersatz
28 Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Fahrzeug
ohne dessen explizite und freie Zustimmung.
50.000 € pauschal 100.000 € pauschal
29 Eindringen in die vom Herausgeber genutzte Flugmaschine
ohne dessen explizite und freie Zustimmung.
50.000 € pauschal 100.000 € pauschal
30 Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Schiff, Boot
oder sonstiges Wasserfahrzeug ohne dessen explizite und
freie Zustimmung.
50.000 € pauschal 100.000 € pauschal
31 Eindringen auf das vom Herausgebe bewohnte Grund /
Flurstück ohne dessen explizite und freie Zustimmung.
50.000 € pauschal 5.000.000 € pauschal
32 Eindringen auf das Territorium des Herausgebers Tätigkeit
ohne dessen explizite und freie Zustimmung
150.000 € pauschal 5.000.000 € pauschal
33 Eindringen in die vom Herausgeber bewohnte Wohnung
und sonstigen zugehörigen umbauten Raumes ohne
dessen explizite und freie Zustimmung
250.000 € pauschal 5.000.000 € pauschal
34 Handanlegen, physische Gewalt (Einzelne Handlungen,
Ziehen, Rempeln, Schlagen, Fesseln, Knebeln,
Handschellen anlegen, etc. – Handlungsfolgen bestehen
aus einzelnen Handlungen) gegen den Herausgeber
75.000 € 1.000.000 €
35 Verhaftung 250.000 € pauschal 5.000.000 € pauschal
36 Den Herausgeber in Haft halten, Freiheitsentzug 5.000 € pro Stunde 75.000 € pro Stunde
37 Transfer der Treuhänderschaft für die Person / den
Menschen mit gleichem Namen wie der Herausgeber oder
der Versuch hierzu ohne explizites Benennen dieses
Vorganges als solchen
250.000 € pauschal 5.000.000 € pauschal
38 Unter Betreuung stellen des Herausgebers gegen seinen
Willen oder das Voraussetzen dieses Willens hierzu
2.500.000 € pauschal 10.000.000 € pauschal
39 Entziehung des Sorgerechts für die leiblichen und/oder
adoptierten Kinder.
1.000.000 €
pauschal pro Kind
10.000.000 €
pauschal pro Kind
40 Wegnahme der leiblichen und/oder adoptierten Kinder. 5.000.000 €
pauschal pro Kind
20.000.000 €
pauschal pro Kind
Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung der Akademie für Sport, Medien & Lifestyle Swiss und aller in ihr handelnden Menschen und Personen, vertreten
durch den Vorstand, gelten für jegliche, handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der
Öffentlichkeit. Diese Allgemeinen Handelsbedingungen mit ihrer Gebührenordnung sind auf dem Stand vom ersten Tag im ersten Monat im Jahr zweitausendsechzehn.
Alle vorherigen Allgem
Międzynarodowa taryfa odszkodowawcza za łamanie praw ludzkich w stosunku do osoby.
wojdabejda
14 stycznia 2020 at 23:25
ZASTRZEŻENIE PRAW AUTORSKICH DLA KAŻDEGO SUWERENA !(ang. copyright, symbol: ©) Każdy Suweren jest właścicielem swoich danych osobowych i zastrzega, że wykorzystanie jego danych osobowych wymaga zgody właściciela-Suwerena lub jego rodziców, stanowi każdorazowo wartość 500.000 Euro (słownie: pięćset tysięcy Euro). Każde żądanie danych osobowych jest równoznaczne z zawarciem umowy na wykorzystanie danych osobowych Suwerena za kwotę równoznaczną wartości praw autorskich a żądający zgadza się na wypłacenie z góry kwoty 500.000 Euro (słownie: pięćset tysięcy Euro). Kara za wykorzystanie danych osobowych bez zgody, każdy przypadek : 1.500.000 Euro, (słownie: jeden milion, pięćset tysięcy Euro). Kara za ignorowanie woli każdego z osobna zwierzchnika władzy-Suwerena, każdy przypadek : 10.000.000 Euro, (słownie: dziesięć milionów Euro). Kara za złamanie praw człowieka, każdy przypadek : 1.000.000 Euro, (słownie: jeden milion Euro)
PolubieniePolubione przez 1 osoba
wojdabejda
14 stycznia 2020 at 23:39
https://studylibde
.com/doc/9064232/allgemeine-handelsbedingungen-und
PolubieniePolubienie
wojdabejda
14 stycznia 2020 at 23:43
Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung
Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung von Karl-W erner, Mann aus der Familie Enders und aller in ihr handelnden Menschen und Personen,
gelten für jegliche, handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der
Öffentlichkeit. Diese Allgemeinen Handelsbedingungen mit ihrer Gebührenordnung sind auf dem Stand vom ersten Tag im ersten Monat im Jahr zweitausendfünfzehn.
Alle vorherigen
Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnungen verlieren mit Erstellung dieser Ihre Gültigkeit.
1
Herausgeber
Diese Allgemeinen Handelsbedingungen sind von Karl-Werner,
Mann aus der Familie Enders und aller in ihr handelnden
Menschen und Personen,
2
Geltungsbereich
Territorial sind diese Allgemeinen Handelsbedingungen weltweit
gültig. Administrativ sind diese Allgemeinen Handelsbedingungen
für alle Menschen, Personen und sonstigen kommerziellen
Einheiten gültig, welche mit dem Herausgeber in einer
kommerziellen Beziehung stehen, eine solche beginnen,
beenden, ablehnen oder negieren, dass eine solche bestanden
hatte, sei es auch nur durch die Ablehnung eines Angebotes oder
die Verweigerung der Annahme dieser Bedingungen (siehe Punkt
Entehrungen in diesen Allgemeinen Handelsbedingungen). Diese
Allgemeinen Handelsbedingungen sind für alle handelsrechtlichen
und/oder kommerziellen Beziehungen mit dem Herausgeber
gültig, unabhängig davon, ob jemand von diesen Allgemeinen
Handelsbedingungen gewusst hat oder nicht.
3
Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht
Soweit nichts anderes zwischen der Herausgeberin und der/den
anderen Parteien vereinbart ist, gilt als Gerichtsstand und
Erfüllungsort die Schweiz. Es gilt das internationale Handelsrecht
(Kommerzielles Recht). Es gilt die Tatsache: Alles Recht ist
Vertrag.
4
Fristen
Alle Fristen
gegen den Herausgeber beginnen frühestens erst
nach seiner tatsächlichen Zustellung am jeweiligen Zustellort
(Immobilie, Anschrift, Adresse) zu laufen. Sowohl Krankentage als
auch Urlaubstage gelten als ortsabwesend von Karl-W erner, Mann
aus der Familie Enders und des Treuhändes Handelnden und sind
als Zustellungstage oder Tage an dem Fristen laufen
ausgeschlossen. Im Urlaubsfalle gelten An- und Abreisetage als
ganze Urlaubstage. Zum Nachweis der Krankentage genügt eine
Erklärung des Herausgebers.
Fristen
von
hundertsiebenundsechzig Stunden oder weniger sind gegenüber
dem Herausgeber in jedem Fall unwirksam.
5
Grundsätze
Für alle Verträge gelten die folgenden Grundsätze: Das
Fundament des Gesetzes und Handels ist im Sprechen der
Wahrheit, der ganzen W ahrheit, und nichts als der W ahrheit. Die
Wahrheit als ein gültiger Ausdruck der Realität ist souverän im
Handel und Kommerz. Eine unwiderlegte und beeidete Erklärung
gilt als W ahrheit im Handel und Kommerz. Eine unwiderlegte und
beeidete Erklärung steht als das Urteil im Handel und Kommerz.
Alle Menschen sollen ein garantiertes Rechtsmittel durch den
festgeschriebenen Kurs des Gesetzes haben. W enn ein
Rechtsmittel nicht existiert, oder wenn das vorhandene
Rechtsmittel unterwandert oder sinnentleert ist, dann muss man
aus Notwendigkeit ein Rechtsmittel in seinem Sinne schaffen,
welches mit der Glaubwürdigkeit der eigenen Erklärung unter Eid
unterlegt ist. Ein Gesetz zu ignorieren könnte entschuldigt
werden, aber es ist kein gültiger Grund für das Begehen eines
Verbrechens, wenn das Gesetz für Jedermann leicht zugänglich
ist, der eine angemessene Anstrengung unternimmt, sich über
jene Gesetze zu informieren. Das ganze Corporate Government
basiert auf kommerziellen und beeideten Erklärungen,
kommerziellen Versicherungen, kommerziellen Pfandrechten und
kommerzieller Notwendigkeit (engl.: commercial distress), folglich
haben Regierungen keine delegierten Rechte, kommerzielle
Prozesse aufzuheben. Die rechtmäßige politische Macht eines
Firmenobjekts ist unbedingt von dessen Besitz einer
kommerziellen Versicherung gegen öffentlichen Schaden
abhängig, denn es gilt: Keine Versicherung – keine
Verantwortung, welches gleichzusetzen ist mit der Ungültigkeit
einer offiziellen Unterschrift, was gleichzusetzen ist mit dem
Fehlen einer wirklichen politischen Macht des Firmenobjekts, was
gleichzusetzen ist mit dem Fehlen von delegierten Rechten nach
Statuten als Firmenstütze zu arbeiten. Die rechtliche Macht der
Firma ist den kommerziellen Bürgen untergeordnet.
Rechtsprechung ist kein geeigneter Ersatz für eine Versicherung
(engl.: bond). Kommunale Firmen, die Städte, Landkreise,
Bezirksregierungen, Staaten und nationalen Verwaltungen haben
keine kommerzielle Realität ohne eine Versicherung ihrer selbst,
ihrer Gesetze und der Effekte dieser Gesetze.
6
Freier Wille und freier Weg
Der freie W ille und der freie W eg des Herausgebers ist immer
gewährleistet. Dies gilt im Besonderen auch für die Ein- und
Ausreise aus/nach/in Deutschland und aus/nach/in die BRD.
Das Brechen und
Unterbrechen des freien Willens und/oder des freien W eges des
Herausgebers, unabhängig von der jeweiligen Form der
Unterbrechung (sei es z.B
. durch Ankündigung von Zwang, Übeln
oder gar Gefahr für den Körper oder das Leben, das Ausüben von
Zugzwang auf die Herausgeberin, Verwaltungsakte gegen den
Willen der Herausgeberin oder ihrer Familie, etc.) gilt als schwere
Entehrung und Entrechtung des Menschen (des Herausgebers),
sofern keine direkte, konkrete und unmittelbare Gefahr gegen
andere Menschen durch
den Herausgeber zweifelsfrei, direkt und
beweisbar ausgeübt wurde.
7
Unverletzlichkeit der Familie und der Menschen
Die Familien des Herausgebers und die Menschen der Familien
des Herausgebers sind unverletzlich. Ihrem freien W illen ist immer
zu gewähren, solange diese keinen konkreten, nachweislichen
Schaden an anderen Menschen verursachen. Kinder sind immer
bei Ihren Eltern zu belassen. Kinder genießen bis zur Vollendung
Ihres einundzwanzigsten Lebensjahres besonderen Schutz; hier im
einzelnen Schutz vor Deliktfähigkeit, Schuldfähigkeit und
Strafmündigkeit in der Öffentlichkeit.
8
Kaufleute
Kaufleute im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen sind
die jeweiligen, einzeln handelnden Menschen. Im Falle von Stellen
in der Öffentlichkeit sind die Kaufleute im Sinne dieser Allgemeinen
Handelsbedingungen die Inhaber der W eisungsbefugnis, der
Kommandogewalt bzw. in Situationen mit der Exekutive die
jeweiligen Führer der Gruppe(n). Grundsätzlich ist der jeweilige
Behördenleiter, Vorstand einer AG, Geschäftsführer,
Geschäftsleiter, etc. im Sinne dieser Allgemeinen
Handelsbedingungen als die verantwortliche Kauffrau (analog der
verantwortliche Kaufmann, die verantwortlichen Kaufleute)
anzusehen; die jeweilige Stelle in der Öffentlichkeit und die sie
leitenden Personen sind Gesamtschuldner. Selbständige Einheiten
wie zum Beispiel selbständige Inkassobüros, Gerichtsvollzieher,
Anwälte, etc. gelten im Sinne dieser Allgemeinen
Handelsbedingungen als eigenverantwortliche Kaufleute. Deren
beauftragende Stelle gilt als zusätzlicher Kaufmann; in solch einem
Falle werden die Punkte der Gebührenordnung pro Vorfall und pro
Kaufmann valutiert. Richter und Staatsanwälte gelten neben Ihren
Behördenleitern als eigenständiger Kaufmann im Sinne dieser
Allgemeinen Handelsbedingungen. Die Kaufleute treten im Sinne
dieser Allgemeinen Handelsbedingungen als Gesamtschuldner auf.
9
Unterschrift und Identität
Die Identität der Verfasserin/ des Verfassers der jeweiligen
Korrespondenz muss eindeutig aus dieser hervorgehen. Hierzu
gehören die Nennung von Vornamen und Familiennamen als
auch die vollständige, eigenhändige und leserliche Unterschrift
der Verfasserin/ des Verfassers. Schreiben, welche den
Herausgeber erreichen und keine oder nur unleserliche oder
unvollständige Unterschrift(en) tragen, werden zum einen gemäß
dieser Allgemeinen Handelsbedingungen akzeptiert und zwischen
dem Herausgeber und der/den anderen Partei/en so angesehen,
als ob diese direkt vom Kaufmann (hier auch Vorsteher einer
Behörde, Leiter, Geschäftsführer, Geschäftsleiter,
Verantwortlichen, Vorstand, etc.) selbst eigenhändig, leserlich und
vollständig unterschrieben wurden. Dies gilt nicht für Schreiben, in
welchen sich der richterliche W ille ausdrücken muss (wie zum
Beispiel in Urteilen, Beschlüssen, Verfügungen, Haft- oder
Räumungsbefehlen, etc.).
Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung
Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung von Karl-W erner, Mann aus der Familie Enders und aller in ihr handelnden Menschen und Personen,
gelten für jegliche, handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der
Öffentlichkeit. Diese Allgemeinen Handelsbedingungen mit ihrer Gebührenordnung sind auf dem Stand vom ersten Tag im ersten Monat im Jahr zweitausendfünfzehn.
Alle vorherigen
Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnungen verlieren mit Erstellung dieser Ihre Gültigkeit.
10
Auskunftspflicht, Amtspflicht
Die Auskunftspflicht / Amtspflicht beinhaltet auch die
vollumfängliche, eindeutige und nachweisbare Benennung von
Normen und sonstigen Vorschriften nach denen Stellen in der
Öffentlichkeit vorgeben zu handeln. Verweigert die betreffende
Stelle die Benennung dieser Normen und/ oder Vorschriften und
den jeweiligen Nachweis über das ordnungsgemäße,
grundgesetzgemäße (verfassungsgemäße) Zustandekommen der
jeweiligen Norm / Vorschrift zum Zeitpunkt der Ankündigung
und/oder Durchführung der jeweiligen Handlung gilt die
Leistungspflicht gemäß der hier beinhalteten Gebührenordnung
der Stelle in der Öffentlichkeit.
11
Handeln von Stellen in der Öffentlichkeit
Jeder Stelle in der Öffentlichkeit, welche für sich in Anspruch nimmt
sog. hoheitliche Akte vollziehen zu dürfen hat sich zweifelsfrei als
solche zu legitimieren. Das Selbe gilt für deren Bedienstete.
Staatliche Ämter stellen Amtsausweise für Ihre Mitarbeiter
(Amtspersonen) aus. Dienstausweise gelten als Beweis der
Widerspiegelung von Privatinteressen und/ oder Interessen von
kommerziellen Einheiten und/ oder verschuldeten Konstrukten und
als Beweis des Fehlens staatlichen und souveränenHandelns. Auf
Anfrage müssen Stellen in der Öffentlichkeit das Original und/ oder
die notariell beglaubigte Kopie der staatlichen Rechtsvorschriften
vorlegen, auf welche sich diese in Ihrer Korrespondenz und in
Ihrem Handeln beziehen.
12
Kommunikation mit und Forderung von Stellen in der
Öffentlichkeit
Die Kommunikation mit Stellen in der Öffentlichkeit geschieht
vollständig nach dem Grundsatz: Engl.: Notice to agent is notice
to principle, notice to principle is notice to agent. Der Herausgeber
verweist bezüglich möglicher Forderungen von Stellen in der
Öffentlichkeit auf seine Willenserklärungen. Sollten Stellen in der
Öffentlichkeit den Versuch unternehmen gegen den freien W illen
des Herausgebers oder ihn selbst zu verletzen, gilt dies als
unwiderrufliche und absolute Zustimmung der Stelle, welche die
Verletzung herbeigeführt hat oder dieses ankündigte, in a.) ein
sofortiges, kommerzielles Pfandrecht, b.) die Veröffentlichung der
Notiz über dieses Pfandrecht und c.) die Liquidation des
Pfandrechtes auf eine durch den Herausgeber frei bestimmbare
Weise. Dies gilt auch für die Menschen in voller, kommerzieller,
unbegrenzter Haftung (und für die Personen gleichlautenden
Namens), welche im Namen der Stelle in der Öffentlichkeit
vorgaben zu handeln.
13 Annahme von Angeboten
Der Herausgeber behält sich vor, Angebote anzunehmen. In
einem solchen Fall sichert die andere Vertragspartei die
Vertragsleistung auch nach einer konditionierten Akzeptanz des
Herausgebers entsprechend, ordnungsgemäß und innerhalb der
jeweiligen und unwiderruflich Frist zu.
14 Vertragstreue
Es gilt der (lateinische)
Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda;
Verträge sind einzuhalten.
Entsprechend ist die jeweilige
Vertragsleistung zu erbringen. Im Falle der Akzeptanz durch den
Herausgeber gilt jegliche Kontroverse als erledigt; hierdurch ist
jegliche öffentliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen. Die
Anwendung, Initiierung oder Ankündigung unlauterer Mittel zur
Abwendung seiner vertragsgemäßen Leistung(en) gilt unter den
Vertragsparteien als ausgeschlossen und untersagt. Hierunter
fallen auch sog. Strafanzeigen gegen den Herausgeber und seine
Beschäftigten auf Grund des Erstellens und Zustellens von
Rechnungen, Mahnungen oder sonstigen kommerziellen Papieren
im Rahmen eines Vertrages zwischen den Parteien.
15 Treuhand
Dem Herausgeber ist es erlaubt die Treuhand für die
XXXXXXXXXX und aller in ihr handelnden Menschen und
Personen, für einzelne Sach- und Themengebiete auf andere
Personen und/oder Menschen zu übertragen. Eine Ablehnung
dieser Übertragung der Treuhand gilt als Bruch der Treuhand
gemäß dieser Allgemeinen Handelsbedingungen.
16 Unwissenheit
Die mit dem Herausgeber in Beziehung stehenden Parteien
verzichten unwiderruflich und absolut auf eine Berufung auf
Unwissenheit – besonders im Bezug auf handelsrechtliche,
seerechtliche, vertragsrechtliche oder admiralitätsrechtliche
Formen und Konsequenzen.
17 Entehrungen
Als Entehrung gilt jegliches unehrenhafte Verhalten einer Partei. Im
Besonderen gilt dies für: Bruch des Vertrages, aktiv oder passiv
verweigerte Auskunft von Stellen in der Öffentlichkeit, aktives oder
passives Verschweigen von Vertragsdetails oder
Anhangsverträgen, Unfreiwillige Dienstbarkeit, Vollstreckungen auf
Grund nicht staatlich ordnungsgemäß zu Stande gekommener
Gesetze, Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechts- oder
grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze, rechtswidriges
Zurückweisen von W ertpapieren des Herausgebers, Durchführung
von hoheitlichen Akten ohne die zweifelsfreie Berechtigung durch
den ursprünglichen Souverän (das jeweilige Volk) nachzuweisen,
Anwendung oder Ankündigung unlauterer Mittel zur Abwendung
seiner vertragsgemäßen Leistung, Bruch der Treuhand, Transfer
der
Treuhandschaft für die Person / den Menschen mit gleichem
Namen wie der Herausgeber oder der Versuch hierzu ohne
explizites Benennen dieses Vorganges als solchen, etc. Eine
Entehrung gilt als unwiderrufliche und absolute Zustimmung des
jeweiligen Angebots- bzw. Vertragspartners des Herausgebers
zum zehnfachen Schadensersatz – mindestens jedoch zu
zwanzigtausend Euro oder vorzugsweise in Gold oder Silber des
Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tages des
Standes dieser AGB pro Einzelfall und Position.
18 Gebührenordnung
Es gilt die Gebührenordnung des Herausgebers für die darin
enthaltenen Entehrungen und Sachverhalte als verbindlich,
explizit, unwiderruflich und absolut zwischen den Parteien als
vereinbart, solange von dem Herausgeber im Einzelfall nichts
anderes festgesetzt wurde. Die Festsetzung ist bereits jetzt durch
die Angebots- und/ oder Vertragspartner für diesen Fall
anerkannt. Für die Prinzipale (Kaufleute) ist die Berechnung im
Punkt „Kaufleute“ geregelt. Für die Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen fallen die Beträge pro Person, Mensch und
Vorfall an. Im Falle der Beauftragung eines Kaufmannes durch
einen anderen, erhalten beide Kaufleute und Ihre Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen die jeweiligen Positionen der
Gebührenordnung berechnet. Die berechneten Leistungen sind
sofort fällig und an den Herausgeber in Euro oder sonstiger, frei
konvertierbarer und allgemein akzeptierter W ährung zu leisten.
19 Leistungspflicht
Die Vertragspartei gibt ihre unwiderrufliche und absolute
Zustimmung zur Leistungspflicht in Euro oder vorzugsweise in Gold
oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom
Tages des Standes dieser AGB an den Herausgeber gemäß der
hier integrierten Gebührenordnung im Falle eines Verstoßes gegen
die Allgemeinen Handelsbedingungen. Konvertierungskosten
sowie sonstige Kosten der Leistung des Vertragspflicht, trägt die
leistende Vertragspartei.
20 Verzug
Der Verzug für, von der Herausgeberin berechnete Positionen
dieser Allgemeinen Handelsbedingungen, tritt automatisch einen
Tag nach Fälligkeit der Rechnung ein, so lange wie von der
Herausgeberin im Einzelfall nichts Abweichendes festgelegt wurde.
Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung
Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung von Karl-W erner, Mann aus der Familie Enders und aller in ihr handelnden Menschen und Personen,
gelten für jegliche, handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der
Öffentlichkeit. Diese Allgemeinen Handelsbedingungen mit ihrer Gebührenordnung sind auf dem Stand vom ersten Tag im ersten Monat im Jahr zweitausendfünfzehn.
Alle vorherigen
Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnungen verlieren mit Erstellung dieser Ihre Gültigkeit.
21 Untersagungen
Es gilt zwischen den Parteien als untersagt, Korrespondenz und
sonstige Vertragsbestandteile, welche in einer W eise als
privat
und vertraulich
und/oder
nicht für das öffentliche Protokoll
gekennzeichnet wurden, in die Öffentlichkeit zu tragen. Eine
Verletzung dieser Untersagung ist eine unheilbare Entehrung. Die
Klage in der Öffentlichkeit für einen privaten Anspruch, eine private
Forderung ist zwischen den Parteien gestattet.
22 Bevollmächtigungen
Der Herausgeber beauftragt fallweise auch Dritte freie Mitarbeiter,
freie Rechtsvertreter, Beistände, Rechtsbeistande, Anwälte oder
Beauftragte. Die Beauftragung bzw. Bevollmächtigung ist
nachzuweisen. Eine Abweisung oder Zurückweisung der
Vertreterschaft des Herausgebers gilt zwischen den
Vertragsparteien als Entehrung und begründet die unwiderrufliche
und absolute Zustimmung zur Leistungspflicht der anderen
Vertragspartei. Analog gilt dies für den Fall der Abweisung /
Zurückweisung von Bevollmächtigten und/oder Beauftragten des
Herausgebers.
23
Diskriminierung, Rassismus und politische Verfolgung
Jegliche Form von Diskriminierung, Rassismus gegen den
Herausgeber oder die politischer Verfolgung des Herausgebers
durch die andere Vertragspartei wird durch die Parteien absolut
und unwiderruflich ausgeschlossen. Ein Verstoß hiergegen stellt
eine unheilbare Entehrung dar. Die Zurechnung und/oder gar
Ausgrenzung des Herausgebers zu sog. politischen Gruppen oder
Bewegungen, ohne zweifelsfreie und nachvollziehbare Beweise zu
präsentieren gilt als Diskriminierung und/oder politische Verfolgung
innerhalb dieser Allgemeinen Handelsbedingungen
Gebührenordnung in Euro aber vorzugsweise in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tages des Standes
dieser AGB
Position
Sache / Tatbestand
Je Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfe (Agent)
Je Kaufmann (Prinzipal)
1
Behinderung des freien Weges / der freien Fahrt
500 € pauschal
1000 € pauschal
2
Androhung von Zwangsmaßnahmen.
3.000 € pauschal
1.000 € pauschal
3
Fehl ende, nicht eigenhändige oder
unvollständige Unterschrift.
100 € pauschal
2.000 € pauschal
4
Missachtung der Ausweispflicht durch in der
Öffentlichkeit handelnde Personen.
500 €pauschal
1.000 € pauschal
5
Missachtung der öffentlichen Auskunftspflicht /
Amtspflicht.
1.000 € pauschal
2.000 € pauschal
6
Bearbeitungsgebühren für Nötigungen zu Schreiben
und Antworten aufgrund rechtswidriger, formal und
inhaltlich falscher Zustellungen u.a. auch Schreiben
für Verwarnungen, Ordnungsgelder, Gebühren,
speziell Abmahngebühren etc.
300.- € pauschal plus 10-facher
Satz der Forderung
600.- € pauschal plus 10-
facher Satz der Forderung
7
Unwirksame „Inlands-Zustellung“.
500 €pauschal
1.000 € pauschal
8
Tragen von Dokumenten in die Öffentlichkeit, welche
als „privat“, „streng privat und vertraulich“ oder
„nicht für das öffentliche Protokoll“ gekennzeichnet
wurden.
500 €pauschal
1.000 € pauschal
9
Übergehen / Ignorieren einer Patientenverfügung
50.000 € pauschal
500.000 € pauschal
10
Unfreiwillige Dienstbarkeit.
5.000 €pauschal
10.000 €pauschal
11
Rechtswidriges Zurückweisen (auch Verweigerungen
von Annahmen) von Wertpapieren oder Erklärungen
unter Eid die durch den Herausgeber präsentiert
wurden.
100.000 € pauschal
1.500.000 € pauschal
12
Einbehalten / Zurückbehalten von Wertpapieren,
unter gleichzeitiger Weigerung das entsprechende
Konto auszugleichen.
100.000 € pauschal
1.500.000 € pauschal
13
Inkasso ohne nachgewiesenen, originären Schuldtitel. 50.000 € mindestens
200.000 € mindestens
14
Verpflichtung und/oder Ausübung von Zugzwang zu
einer ärztlichen und/oder psychiatrischen
Untersuchung..
100.000 € pauschal
2.000.000 € pauschal
15
Vertragsbruch durch öffentliche Stellen und/oder
öffentliche Personen
100.000 € pauschal
2.000.000 € mindestens
16
Personenstandfälschung
100.000 € pauschal
1.000.000 € pauschal
17
Diskriminierung oder Rassismus
100.000 € pauschal
1.000.000 € pauschal
Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung
Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung von Karl-W erner, Mann aus der Familie Enders und aller in ihr handelnden Menschen und Personen,
gelten für jegliche, handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der
Öffentlichkeit. Diese Allgemeinen Handelsbedingungen mit ihrer Gebührenordnung sind auf dem Stand vom ersten Tag im ersten Monat im Jahr zweitausendfünfzehn.
Alle vorherigen
Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnungen verlieren mit Erstellung dieser Ihre Gültigkeit.
18
Politische Verfolgung
100.000 € pauschal
1.000.000 € pauschal
19
Der „Nazi-Zuschlag“: Anwendung von Normen und
sonstigen Vorschriften mit einer
nationalsozialistischen Entstehungsgeschichte (auch
analog Artikel 139 GG).
Zzgl. 30,00% der ursprünglichen
Summe der Gesamtrechnung auf
Basis dieser Gebührenordnung,
jedoch mindestens 50.000 €
Zzgl. 30,00% der
ursprünglichen Summe
der Gesamtrechnung auf
Basis dieser
Gebührenordnung,
jedoch mindestens
250.000 €
20
Öffentliche Führung von Berufsbezeichnungen mit
nationalsozialistischer Entstehungs- und/oder
Einführungsgeschichte – oder die Unterstellung der
Führung einer solchen Bezeichnung gegen den
Herausgeber.
75.000 € pauschal
500.000 € pauschal
21
Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechts-
oder grundgesetzwidriger (verfassungswidriger)
Gesetze.
250.000 € pauschal
1.000.000 € pauschal
22
Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften,
deren Gültigkeit auf Nachfrage nicht durch Vorlage
des Originals oder der notariell beglaubigten Kopie
der benannten Norm vorgelegt bzw. nachgewiesen
wurden.
250.000 € pauschal
3.000.000 € pauschal
23
Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich
ordnungsgemäß zu Stande gekommener Gesetze
250.000 € pauschal
1.000.000 € pauschal
24
Durchführen von Maßnahmen unter Zwang (z.B.
Pfändungen, Strafen, Beitragsrechnungen, etc.) ohne
zu hoheitlichem Handeln befugt zu sein oder sich
nicht diesbezüglich zweifelsfrei als staatliche
Amtsperson legitimiert zu haben.
100.000 € pauschal
1.000.000 € pauschal
25
Ausübung ärztlicher und/oder psychiatrischer
Maßnahmen (z.B. Gutachten) gegen den Willen des
Herausgebers
150.000 € mindestens
10.000.000 € mindestens
26
Abnahme / Einziehung von Ausweisdokumenten
gegen den Willen des Herausgebers (z.B. Reisepässe,
Führerscheine, etc.).
50.000 € mindestens
200.000 € mindestens
27
Ablehnung von zweifelsfrei Bevollmächtigten des
Herausgebers
100.000 € pauschal, zzgl.
Schadensersatz
500.000 € pauschal, zzgl.
Schadensersatz
28
Ablehnung des Herausgebers als Bevollmächtigter
einer Drittpartei.
100.000 € pauschal, zzgl.
Schadensersatz
500.000 € pauschal, zzgl.
Schadensersatz
29
Eindringen in das vom Herausgeber genutzte
Fahrzeug ohne dessen explizite und freie
Zustimmung.
50.000 € pauschal
100.000 € pauschal
30
Eindringen in die vom Herausgeber genutzte
Flugmaschine ohne dessen explizite und freie
Zustimmung.
50.000 € pauschal
100.000 € pauschal
31
Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Schiff,
Boot oder sonstiges Wasserfahrzeug ohne dessen
explizite und freie Zustimmung.
50.000 € pauschal
100.000 € pauschal
32
Eindringen auf das vom Herausgebe bewohnte Grund
/ Flurstück ohne dessen explizite und freie
Zustimmung.
50.000 € pauschal
5.000.000 € pauschal
33
Eindringen auf das Territorium des Herausgebers
ohne dessen explizite und freie Zustimmung
150.000 € pauschal
5.000.000 € pauschal
34
Eindringen in die vom Herausgeber bewohnte
Wohnung und sonstigen zugehörigen umbauten
Raumes ohne dessen explizite und freie Zustimmung
250.000 € pauschal
5.000.000 € pauschal
35
Handanlegen, physische Gewalt (Einzelne
Handlungen, Ziehen, Rempeln, Schlagen, Fesseln,
Knebeln, Handschellen anlegen, etc. –
Handlungsfolgen bestehen aus einzelnen
Handlungen) gegen den Herausgeber
75.000 €
100.000 €
36
Verhaftung
250.000 € pauschal
5.000.000 € pauschal
37
Den Herausgeber in Haft halten, Fr eiheitsentzug5
5.000 € pro Stunde
75.000 € pro Stunde
Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung
Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung von Karl-W erner, Mann aus der Familie Enders und aller in ihr handelnden Menschen und Personen,
gelten für jegliche, handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der
Öffentlichkeit. Diese Allgemeinen Handelsbedingungen mit ihrer Gebührenordnung sind auf dem Stand vom ersten Tag im ersten Monat im Jahr zweitausendfünfzehn.
Alle vorherigen
Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnungen verlieren mit Erstellung dieser Ihre Gültigkeit.
38
Transfer der Treuhänderschaft für die Person / den
Menschen mit gleichem Namen wie der Herausgeber
oder der Versuch hierzu ohne explizites Benennen
dieses Vorganges als solchen
250.000 € pauschal
5.000.000 € pauschal
39
Unter Betreuung stellen des Herausgebers gegen
seinen Willen oder das Voraussetzen dieses Willens
hierzu
2.500.000 € pauschal
10.000.000 € pauschal
40
Entziehung des Sorgerechts für die leiblichen
und/oder adoptierten Kinder.
1.000.000 € pauschal pro Kind
10.000.000 € pauschal
pro Kind
41
Wegnahme der leiblichen und/oder adoptierten
Kinder.
5.000.000 € pauschal pro Kind
20.000.000 € pauschal
pro Kind
https://studylibde.com/doc/9064232/allgemeine-handelsbedingungen-und
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Monika
2 września 2020 at 01:57
teoria. a gdzie w praktyce zgłosić naruszenie tych praw i żądać odszkodowań?
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wojdabejda
10 lutego 2021 at 20:17
Każdy człowiek ma prawo posługiwać się tą Międzynarodową Taryfą, w Polsce i na świecie bez żadnych ograniczeń, w każdej sytuacji, do każdej instytucji, do każdego sądu. Pomocne powinno być też odniesienie do polskich przepisów, pomimo, że zatwierdzonych przez osoby nie mające legitymacji Narodu Polskiego, bo wybierane w fałszowanych wyborach, też nawet w czasach PRL.
„Za złamanie moich praw ludzkich przysługuje mi odszkodowanie zgodnie z Międzynarodową Taryfą Odszkodowawczą, która jest załącznikiem do Międzynarodowego Paktu Praw Obywatelskich i Politycznych z 19.12.1966 r. , ratyfikowana przez Sejm PRL w 1977 r. http://prawo.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=WDU19770380167 Taryfy odszkodowawczej nie ma w języku polskim co oznacza, że jest ukrywana przez Narodem Polskim, https://amnesty.org.pl/wp-content/uploads/2016/04/Mie.. ) . Opracowano tłumaczenie z j. niemieckiego tej taryfy dla moich Rodaków, dostępnej w linku : https://wojdabejda.wordpress.com/category/miedzynarodowa-taryfa-odszkodowawcza-za-lamanie-praw-czlowieka/ „
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stevan
18 kwietnia 2020 at 23:26
Ale jakie sądy miałyby nakładać takie kary? Ktoś został już ukarany? W Warszawie jest pewna firma adwokacka która wygrała odszkodowania za smog, dla poszczególnych obywateli. Czy na podstawie w.w. przepisów? Sam chciałbym pozwać Wydział Higieny RP, który dopuścił do obrotu płyn do mycia podłóg, zawierający wysoce szkodliwy glutaral, oznaczony trupią główką. Śmierdzi to kilka dni, powoduje ból głowy i kołatanie serca i duszności. Sanepid odpowiedział mi, że nie mogą tego zakazać, bo ma atest PZH. Jednak Lizol (chyba mniej szkodliwy, bo wietrzał szybko- za 2 dni) został wycofany z e sprzedaży. Proszę o odpowiedź.
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Mariusz Kazmierczak
10 lutego 2021 at 07:48
widzę tu dwa pytania – i nie widzę żadnej odpowiedzi ze strony autora…
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wojdabejda
10 lutego 2021 at 20:18
Każdy człowiek ma prawo posługiwać się tą Międzynarodową Taryfą, w Polsce i na świecie bez żadnych ograniczeń, w każdej sytuacji, do każdej instytucji, do każdego sądu. Pomocne powinno być też odniesienie do polskich przepisów, pomimo, że zatwierdzonych przez osoby nie mające legitymacji Narodu Polskiego, bo wybierane w fałszowanych wyborach, też nawet w czasach PRL.
„Za złamanie moich praw ludzkich przysługuje mi odszkodowanie zgodnie z Międzynarodową Taryfą Odszkodowawczą, która jest załącznikiem do Międzynarodowego Paktu Praw Obywatelskich i Politycznych z 19.12.1966 r. , ratyfikowana przez Sejm PRL w 1977 r. http://prawo.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=WDU19770380167 Taryfy odszkodowawczej nie ma w języku polskim co oznacza, że jest ukrywana przez Narodem Polskim, https://amnesty.org.pl/wp-content/uploads/2016/04/Mie.. ) . Opracowano tłumaczenie z j. niemieckiego tej taryfy dla moich Rodaków, dostępnej w linku : https://wojdabejda.wordpress.com/category/miedzynarodowa-taryfa-odszkodowawcza-za-lamanie-praw-czlowieka/ „
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wojdabejda
10 lutego 2021 at 20:25
Im więcej będzie osób wykorzystujących tę taryfę, tym szybciej powstrzymamy terror okupanta, bo każdy kto łamie prawa człowieka odpowiada prywatnym majątkiem do trzeciego pokolenia ! Im więcej osób będzie uwalniać się z systemu poprzez sporządzenie dla siebie Dowodu Tożsamości-Aktu Wolności, wg naszego wzoru zawartego w art. „Niechaj akty wolności przyśpieszą zamknięcie sieci Watykanu i kowidowych oszustów NWO! ” , tym bliższe stanie się zwycięstwo nad siłami zła !
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wojdabejda
10 lutego 2021 at 20:17
Każdy człowiek ma prawo posługiwać się tą Międzynarodową Taryfą, w Polsce i na świecie bez żadnych ograniczeń, w każdej sytuacji, do każdej instytucji, do każdego sądu. Pomocne powinno być też odniesienie do polskich przepisów, pomimo, że zatwierdzonych przez osoby nie mające legitymacji Narodu Polskiego, bo wybierane w fałszowanych wyborach, też nawet w czasach PRL.
„Za złamanie moich praw ludzkich przysługuje mi odszkodowanie zgodnie z Międzynarodową Taryfą Odszkodowawczą, która jest załącznikiem do Międzynarodowego Paktu Praw Obywatelskich i Politycznych z 19.12.1966 r. , ratyfikowana przez Sejm PRL w 1977 r. http://prawo.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=WDU19770380167 Taryfy odszkodowawczej nie ma w języku polskim co oznacza, że jest ukrywana przez Narodem Polskim, https://amnesty.org.pl/wp-content/uploads/2016/04/Mie.. ) . Opracowano tłumaczenie z j. niemieckiego tej taryfy dla moich Rodaków, dostępnej w linku : https://wojdabejda.wordpress.com/category/miedzynarodowa-taryfa-odszkodowawcza-za-lamanie-praw-czlowieka/ „
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wojdabejda
26 lutego 2021 at 06:03
Sądy w Polsce powinny zasądzać odszkodowania za łamanie praw człowieka , bo Polska ratyfikowała w 1967 r. Konwencję Praw Człowieka, jednak opublikowana została ona ale bez wciąż obowiązującej Międzynarodowej Taryfy Odszkodowawczej, którą przetłumaczyłam z j.niemieckiego, jest dostępna na naszej stronie wojda bejda. O odszkodowania za złamanie naszych praw wystąpiłyśmy 31.12.2019 r. do 63 osób poprzez Sąd Arbitrażowego w Londynie-Luton. Strona przeciwna, zobowiązana była do zajęcia stanowiska w ciągu 7 dni, zgodnie z Konwencją Nowojorską. Żadna ze stron nie zgłosiła sprzeciwu, więc nasz dokument wniosek na druku Sądu Arbitrażowego został w całości przyjęty i automatycznie stał się Europejskim Tytułem Egzekucyjnym. Niestety nie znalazł się żaden komornik, który wyegzekwowałby należne nam odszkodowania za złamanie naszych praw. W związku z tym, że sądy okupanta w Polsce zaczynają jednak stosować Prawo Naturalne, odrzucają bezpodstawne, bezprawne wnioski o ukaranie za nieprzestrzeganie dawidowego bezprawia, można byłoby się przekonać jak podejdą do wniosku o odszkodowanie za złamanie praw ludzkich z prywatnych majątków np. Morawieckiego, Niedzielskiego, Kaczyńskiego, Witek, Dudy i wielu innych łącznie z policjantami, lekarzami….itd
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wojdabejda
22 lipca 2021 at 18:35
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR, Zivilpakt) wurde am 16. Dezember 1966 gemeinsam mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet (Resolution 2200A (XXI)). Er trat am 23. März 1976 völkerrechtlich in Kraft. Die bürgerlichen und politischen Rechte bilden zusammen mit den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte eine unteilbare Einheit.
Der Zivilpakt beinhaltet Schutz- und Freiheitsrechte, darunter das Folter- und Sklavereiverbot, das Recht auf Schutz des Privatlebens, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das passive und aktive Wahlrecht. Der Pakt schützt die Rechte von Minderheiten und formuliert ein allgemeines Diskriminierungsverbot.
Der Zivilpakt wird ergänzt durch zwei Fakultativprotokolle. Das erste Fakultativprotokoll, das am 23. Mai 1976 in Kraft trat, regelt ein Recht auf Individualbeschwerde. Das zweite Fakultativprotokoll zur Abschaffung der Todesstrafe trat am 11. Juli 1991 in Kraft.
Texte und Ratifikationsstand
UN Menschenrechtsausschuss
Der UN Menschenrechtsausschuss (Human Rights Committee, CCPR) kontrolliert, ob die Staaten die im Zivilpakt garantierten Rechte umsetzen. Dazu prüft der Ausschuss turnusmäßig Staatenberichte (Artikel 40). Zwischenstaatliche Beschwerden sind nach Artikel 41 des Übereinkommens möglich. Der Menschenrechtsausschuss untersucht außerdem Individualbeschwerden nach dem ersten Fakultativprotokoll zum Zivilpakt und überwacht die Einhaltung des zweiten Fakultativprotokolls über die Abschaffung der Todesstrafe.
Der Ausschuss setzt sich aus 18 Expert_innen zusammen und tritt in der Regel dreimal im Jahr für die Dauer von jeweils drei Wochen in Genf zusammen.
Eine umfassende Dokumentation der Arbeit des Ausschusses gibt es auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR).
OHCHR: Human Rights Committee (CCPR)
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Artur
16 sierpnia 2021 at 12:37
Nie mogę znaleźć tego załącznika IP na stronach UN, czy komuś udało się dotrzeć do kompletu oryginalnych dokumentów?
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wojdabejda
16 sierpnia 2021 at 18:24
Jak do tej pory nikomu nie udało się dotrzeć do kompletu oryginalnych dokumentów. Może warto byłoby zwrócić się w tej sprawie do Genewy o pomoc w odszukaniu tego dokumentu bo przecież tam rejestrują sprawozdania z przestrzegania praw człowieka w poszczególnych krajach.
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piotrekop
15 Maj 2024 at 16:26
proszę podać gdzie tego szukać to będziemy drążyć.
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