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Międzynarodowa taryfa odszkodowawcza za łamanie praw ludzkich w stosunku do osoby.

25 Sty

Międzynarodowa  taryfa odszkodowawcza za łamanie praw ludzkich w stosunku do osoby.

Tłum. z j. niemieckiego : Maria Bejda, opracowanie wspólnie z Teresą Wojda. Tłumaczenie jest z wersji taryfy, która zniknęła z internetu, jest niedostępna. Poniżej podane są niemieckie okrojone wersje taryfy.

UWAGA !

Taryfa jest zawsze związana z każdym „pojedyńczym przypadkiem” złamania prawa, obok podana w pierwszej pozycji kwota-ryczałt odszkodowania od pomocnika a w drugiej kwota-ryczałt od szefa firmy dopuszczającej się przestępstwa, ustalana w zależności od indywidualnego przypadku. Odpowiadają oni prywatnie własnym majątkiem do trzeciego pokolenia włącznie ! Każdy człowiek ma prawo posługiwać się tą Międzynarodową Taryfą, w Polsce i na świecie, bez żadnych ograniczeń, w każdej sytuacji, do każdej instytucji, do każdego sądu.

Pomocne jest odniesienie się do polskich przepisów, pomimo, że zatwierdzonych przez osoby nie mające legitymacji Narodu Polskiego, bo wybierane w fałszowanych wyborach, też nawet w czasach PRL.
„Za złamanie moich praw ludzkich przysługuje mi odszkodowanie zgodnie z Międzynarodową Taryfą Odszkodowawczą, która jest załącznikiem do Międzynarodowego Paktu Praw Obywatelskich i Politycznych z 19.12.1966 r. , ratyfikowana przez Sejm PRL w 1977 r.
http://prawo.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=WDU19770380167 Taryfy odszkodowawczej nie ma w języku polskim co oznacza, że jest ukrywana przez Narodem Polskim. https://amnesty.org.pl/wp-content/uploads/2016/04/Mie.. ) . Opracowano tłumaczenie z j. niemieckiego tej taryfy dla moich Rodaków, dostępnej w linku : https://wojdabejda.wordpress.com/category/miedzynarodowa-taryfa-odszkodowawcza-za-lamanie-praw-czlowieka/

1. Przeszkadzanie w swobodnym poruszaniu się, w zależności od indywidualnego przypadku: 500 € ryczałt, 1.000 € ryczałt

2. Groźba użycia środków przymusu – w zależności od indywidualnego przypadku: 3.000 € ryczałt, 10. 000 € ryczałt

3. Brak osobistego prawnie  uwierzytelnionego podpisu – każdy przypadek: 1.000 € ryczałt, 2000 € ryczałt

4. Zlekceważenie przez osobę publiczną obowiązku okazania dowodu tożsamości: 500 € ryczałt, 1.000 € ryczałt

5. Zlekceważenie urzędowego  obowiązku udostępnienia informacji publicznej : 1.000  € ryczałt,  2.000 € ryczałt

6. Za bezprawną i nielegalną korespondencję, zawierającą  błędy formalne i fałszywe stwierdzenia, zawarte między innymi, w ostrzeżeniach, karach administracyjnych, opłatach itp.: 500 € ryczałt, + 10-krotnie ,  1.000 € ryczałt, + 10-krotnie.

7. Nielegalne, nieważne przesyłki pocztowe: 500 € ryczałt, 1.000 € ryczałt

8. Upowszechnienie  dokumentów do publicznej wiadomości, które zostały oznaczone jako  „prywatne”, „ściśle poufne” lub „nie do publicznej wiadomości.” :                                    500 € ryczałt, 1.000 € ryczałt

9. Przekazanie lub zignorowanie pisemnej woli, oświadczenia woli pacjenta : 50.000 € ryczałt,  500.000 € ryczałt

10. Przymuszanie na służbie: 5.000 € ryczałt, 10.000 € ryczałt

11. Bezprawne odrzucenie (także odmowa przyjęcia ) papierów wartościowych  lub oświadczeń pod przysięgą, które zostały przedstawione przez wystawcę: 100.000 € ryczałt, 1.500,000 € ryczałt

12. Wstrzymanie, odrzucenie  papierów wartościowych celem uniemożliwienia wyrównania  stanu konta: 100.000 € ryczałt, 1.500.000 € ryczałt

13. Ściągnięcie pieniędzy bez sprawdzonego, oryginalnego tytułu długu – każdy przypadek : 50.000 € ryczałt,  200.000 € ryczałt

14. Zaangażowanie w doprowadzeniu do przymusu badań lekarskich i / lub psychiatrycznych : 100.000 € ryczałt,  2.000.0000 € ryczałt

15. Złamanie  umowy przez władze publiczne i / lub osoby publiczne : 100.000 € ryczałt,  2.000.0000 € minimum

16. Fałszerstwo stanu osobowego – każdy przypadek: 100.000 € ryczałt, 500.0000 € ryczałt

17. Dyskryminacja, przymus lub rasizm każdy przypadek: 100.000 € ryczałt, 500.0000 € ryczałt

18. Prześladowania polityczne, każdy przypadek: 100.000 € ryczałt, 500.0000 € ryczałt

19. Zastosowanie norm i przepisów związanych nazistowską historią (również przez analogię z artykułem 139 Niemieckiej Ustawy Zasadniczej): 100.000 € ryczałt, 400.000 € ryczałt

20. Publiczne wykorzystywanie w pracy  zawodowej  nazistowskich źródeł , nazw, i wzorców podporządkowania przywódców nazistowskich, nazistowskiej historii przeciwko innej osobie: 75.000 € ryczałt, € 500.000 ryczałt

21. Zastosowanie nieważnych, nieobowiązujących, niekonstytucyjnych, nielegalnych przepisów  prawnych: 250.000 € ryczałt, 1.000.000 € ryczałt

22. Stosowanie norm i przepisów, których ważność nie została złożona lub dowodów na okres po wydaniu przez przedstawienie oryginału lub kopii poświadczonej notarialnie wyznaczonego standardu:  250.000 € ryczałt, 3.000.000 € ryczałt

23. Egzekwowanie zasad nie potwierdzonych  prawidłowo państwowymi ustawami , bez  suwerennej legitymacji  jej wykonawców: 250.000 € ryczałt. 1.000.000 € ryczałt.

25.Wykonanie działań medycznych i / lub psychicznych  (np ekspertyz) wbrew woli osoby osoby : € 150,000 minimum. 10.000.000 €, co najmniej.

24. Wykonywanie  nieuprawnionych działań z przymusem (np. zajęcia komornicze, kary, faktury wstępne, etc. bez posiadania jednoznacznego statusu”urzędnika państwowego” :                            100.000 € ryczałt, 1.000.000 € ryczałt

26. Zabranie, konfiskata dokumentów tożsamości wbrew woli osoby  (np. paszportu, prawa jazdy, itd.) : 50.000 € minimalna. 200.000 € minimalna

27. Odrzucenie  prawomocnego  przedstawiciela : € 100.000 ryczałt,€ 500.000 ryczałt

28. Odrzucenie  jako prawomocnego przedstawiciela osoby trzeciej : € 100.000 ryczałt, € 500.000 ryczałt

29. Wtargnięcie do pojazdu bez wyraźnej i dobrowolnej zgody jego użytkownika : € 50.000 ryczałt, € 100.000 ryczałt

30. Działania bez podpisu i prawomocnej legitymacji pracownika państwowego albo urzędnika mianowanego : € 50.000 ryczałt, € 100.000 ryczałt

31. Wtargnięcie do używanego samolotu bez jej wyraźnej i dobrowolnej zgody jego użytkownika: € 50.000 ryczałt, € 100.000 ryczałt

32. Wtargnięcie na statek, łódź lub inny pojazd wodny bez wyraźnej i dobrowolnej zgody jego użytkownika : € 50.000 ryczałt, € 500.000 ryczałt

33. Wtargnięcie bez wyraźnej i dobrowolnej zgody na zamieszkały grunt wraz z dojściem : € 100.000 ryczałt,  przypadku, € 500.000 ryczałt,

34. Wtargnięcie na prywatne terytorium, bez wyraźnej i dobrowolnej zgody : € 100.000 ryczałt,  500,000 € ryczałt.

35. Wtargnięcie do mieszkania i przynależnych pomieszczeń, bez wyraźnej i dobrowolnej zgody: €100.000 ryczałt, €1.000.000 ryczałt  

36. Bezpośrednia przemoc fizyczna ( indywidualne działania, ciągnięcie, popychanie, uderzanie, wiązanie, kneblowanie, zakładanie  kajdanek  itp,  następstwa powstałe na wskutek ataku i poszczególnych działań) : 75.000 € każdy przypadek,  500.000 € każdy każdy przypadek

37. Bezpodstawne zatrzymanie w areszcie : € 250.000 ryczałt, € 5.000.000 ryczałt

38. Bezpodstawne przetrzymywanie w areszcie,  pozbawienie wolności : 5000 € za godzinę, 75 000 € za godzinę

39. Przeniesienie powiernictwa na  inną osobę o takim samym nazwisku lub podjęcie próby tego, bez wyraźnego nazywania tego procesu jako takiego : € 250.000 ryczałt, € 5.000.000 ryczałt

40. Bezpodstawne i wbrew woli osoby, przejęcie opieki, ubezwłasnowolnienie : € 250.000 ryczałt, 10.000.000 € ryczałt

41. Pozbawienie prawa opieki nad własnym dzieckiem lub adoptowanym – każde dziecko : 1.000.000 € ryczałt, 10.000.000 € ryczałt

42. Odebranie dzieci biologicznych i / lub dzieci adoptowanych : € 5.000.000 ryczałt, € 20.000.000 ryczałt

43.Rejestracja długów nieruchomości w hipotece : € 50.000 ryczałt, + rejestracja, € 200.000 ryczałt + rejestracja

44. Zgłoszenie  własności ruchomości do licytacji : € 100.000 ryczałt + aukcja  € 400.000 ryczałt + aukcja

45. Przeprowadzenie licytacji  własności / ruchomości: € 500.000 ryczałt + aukcja,  1.000.000 € ryczałt + suma

46 Nielegalne, bez rządowej i suwerennej legitymacji wystawienie tytułu licytacji : € 100.000 ryczałt + wysokość za tytuł   € 500.000 ryczałt + wysokość za tytuł

47. Łamanie praw człowieka – naruszenie godności ludzkiej, wbrew rezolucji ONZ 217 A  i / lub Europejskiej  Konwencji Praw Człowieka (EMRK) : € 150.000 ryczałt,  € 500.000 ryczałt

48. Pogwałcenie prawa międzynarodowego – IP66 (Międzynarodowy Pakt Praw Politycznych i obywatelskich 1966.) – traktat prawa międzynarodowego (ratyfikowany  przez Polskę w 1967 roku!) : € 150.000 ryczałt,  € 500.000 ryczałt

49. Utrata, odebranie mienia lub własności – w zależności od indywidualnego przypadku : Wartość własności lub mienia+ 25%, Wartość własności lub mienia+ 25%

50. Bezpodstawny akt oskarżenia osoby i / lub pełnomocnika : € 50.000 ryczałt, € 500.000 ryczałt

51. Bezprawne wnioski o ukaranie / represje  prawa : € 50.000 ryczałt,  € 300.000 ryczałt

52. Opłaty karne, represje, śledzenia, przymus, zniesławienie wobec krewnych poszkodowanej osoby (małżonka, partnera, dzieci i wnuków) : € 50.000 ryczałt, € 200.000 ryczałt

53. Zajęcie bez państwowej legitymacji komornika, pieniędzy, towarów, nieruchomości : € 50.000 ryczałt,  € 400.000 ryczałt

54. Wyłudzanie pieniędzy, towarów , nieruchomości  przez komornika bez państwowej legitymacji i bez uprawomocnionego wyroku suwerennego sądu, bez własnoręcznego podpisu sędziego: € 100.000 ryczałt,  € 500.000 ryczałt

55. Sprzeczna z prawem międzynarodowym, IP66,odmowa lub zaniżenie wypłaty świadczeń z ubezpieczenia na życie, z gwarancjami państwowymi : € 50.000 ryczałt, € 400.000 ryczałt

56. Sprzeczne z prawem międzynarodowym, IP66, dokonanie przymusowego zajęcia przez komornika nie posiadającego legitymacji państwowej, gwarantowanych przez państwo ubezpieczeń lub innych dochodów : € 100.000 ryczałt, € 500.000 ryczałt

57. Posłużenie się sprzeczną z prawem międzynarodowym (IP66), pisemną groźbą nakazu aresztowania podczas zajęć komorniczych: € 100.000 ryczałt, € 300.000 ryczałt

58. Sprzeczne z prawem międzynarodowym, IP66, dokonanie zajęcia komorniczego pod groźbą nakazu aresztowania : € 200.000 ryczałt,  € 800.000 ryczałt

59. Sprzeczne z ustawą zasadniczą złamanie dóbr osobistych, prywatnej autonomii : € 100.000 ryczałt, € 300.000 ryczałt

60. Złamanie zasad ochrony danych osobowych, podsłuchy telefoniczne, komputerowe szpiegostwo, przechwytywanie korespondencji w pomieszczeniach biurowych i handlowych : każdy przypadek: € 100.000 ryczałt,  € 200.000 ryczałt

61. Wezwanie do sądu, postępowanie sądowe, wydanie wyroku albo nakazu aresztowania, przez sąd, sędziego, sekretarza sądu, bez ważnej legitymacji suwerennego państwa : € 200.000 ryczałt,  € 500.000 ryczałt

62. Złożenie podpisu w celu uwierzytelnienia aktu administracyjnego, wyroku, postanowienia,  bez posiadania legitymacji suwerennego państwa : € 100.000 ryczałt,  € 200.000 ryczałt

63. Wezwanie do sądu, postępowanie sądowe, wydanie wyroku albo nakazu aresztowania, przez osobę lub pracownika, który nie jest obywatelem państwa : € 100.000 ryczałt,  € 200.000 ryczałt

64. Wezwanie do sądu, postępowanie sądowe, wydanie wyroku albo nakazu aresztowania, przez osobę lub pracownika sądu, który nie jest sądem państwowym lecz sądem fałszywym : € 100.000 ryczałt,  € 200.000 ryczałt

Międzynarodowa taryfa odszkodowawcza za łamanie praw ludzkich w stosunku do osoby.

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Łysa Góra, 15.12.2019 r.

Dajmy zdecydowany odpór wszystkim bezprawnym antyludzkim, antypolskim działaniom uzurpatorskich, nielegalnych, prywatnych firm handlowych żydowskiego zaborcy !  Niechaj poniższe zastrzeżenie praw autorskich dla każdego Suwerena-Polaka-Lechity dodaje każdemu odwagi i pewności w życiu codziennym, w bojkotowaniu i unikaniu kontaktów z szefami i pomocnikami prywatnych firm handlowych symulujących instytucje państwowe, kościelne, unijne, itp. Zjednoczeni w głębokim poczuciu Boskiej Wewnętrznej Mocy każdego Lechity do kreowania nowej szczęśliwej rzeczywistości, stańmy się pionierami i przewodnikami dla innych narodów !

Maria i Teresa z domu Znyk

POLSKI RUCH OPORU

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https://wojdabejda.wordpress.com/2019/12/17/niechaj-moce-lysej-gory-ochronia-lechistan-i-uzdrowia-lechitow/

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Allgemeine Gebührenordnung zu der AKZEPTANZ den AGBs und der Handelsordnung

Gebührenordnung in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tag des Standes der AGB´s, hilfsweise in Euro angegeben der Internationale Völkerinitiative für die Gewährleistung des Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und seinem Vollmachtgebers

 

 

Sache / Tatbestand –die Auflistung gilt immer bezogen auf jeden „Einzelfall!“

Je Erfüllungs- und

Verrichtungsgehilfe

Je Kaufmann (Prinzipal)

1

Behinderung des freien Weges / der freien Fahrt – Je Einzelfall

500 € pauschal

1.000€ pauschal

2

Androhung von Zwangsmaßnahmen – Je Einzelfall

3.000 € pauschal

10.000 € pauschal

3

Fehlende, nicht eigenhändige oder unvollständige gesetzliche Unterschrift – je Fall.

1.000 € pauschal

2.000 € pauschal

4

Missachtung Ausweispflicht von in der Öffentlichkeit handelnde Personen – je Fall.

500 € pauschal

1.000€ pauschal

5

Missachtung der öffentlichen Auskunftspflicht / Amtspflicht.

1.000 € pauschal

2.000 € pauschal

6

Bearbeitungsgebühren für Nötigungen zu Schreiben u. Antworten aufgrund rechts-

u. gesetzwidriger, formal und inhaltlich falscher Zustellungen u.a. auch Schreiben für Verwarnungen, Ordnungsgelder, Gebühren etc., Annahme von Angeboten jeglicher Art.

500 € pauschal

+ 10- facher Satz Forderung od. Preis

– Je Einzelfall

1.000 € pauschal

+ 10- facher Satz Forderung od. Preis

– Je Einzelfall

7

Unwirksame „Inlands-Zustellung“ – Je Einzelfall

500 € pauschal

1.000 € pauschal

8

Tragen von Dokumenten in die Öffentlichkeit, welche als „privat“, „streng privat und vertraulich“ oder „nicht für das öffentliche Protokoll“ gekennzeichnet wurden.

500 € pauschal

1.000 € pauschal

9

Übergehen / Ignorieren einer Patientenverfügung – Je Einzelfall

50.000 € pauschal

500.000 € pauschal

10

Unfreiwillige Dienstbarkeit.

5.000 € pauschal

10.000 € pauschal

11

Rechtswidriges Zurückweisen (auch Verweigerungen von Annahmen) von Wertpa-pieren oder Erklärungen unter Eid die durch den Herausgeber präsentiert wurden.

100.000 € pauschal

1.500.000 € pauschal

12

Einbehalten / Zurückbehalten von Wertpapieren, unter gleichzeitiger Weigerung das entsprechende Konto auszugleichen.

100.000 € pauschal

1.500.000 € pauschal

13

Inkasso ohne nachgewiesenen, originären Schuldtitel – Je Einzelfall

50.000 € pauschal

200.000 € pauschal

14

Verpflichtung und/oder Ausübung von Zugzwang zu einer ärztlichen und/oder psychiatrischen Untersuchung.

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

2.000.0000 € pauschal

Je Einzelfall

15

Vertragsbruch durch öffentliche Stellen und/oder öffentliche Personen – pro Fall.

100.000 € pauschal

2.000.0000 € mind.

16

Personenstandfälschung – je Einzelfall

100.000 € pauschal

500.0000 € pauschal

17

Diskriminierung, Nötigung oder Rassismus – je Einzelfall

100.000 € pauschal

500.0000 € pauschal

18

Politische Verfolgung – je Einzelfall

100.000 € pauschal

500.0000 € pauschal

19

Der „Nazi-Zuschlag“: Anwendung von Normen u. sonstigen Vorschriften einer nationalsozialistischen Entstehungsgeschichte (auch analog Artikel 139 GG).

Zzgl. 30,00% der ursprüng-lichen Summe der Gesamt-rechnung auf Basis dieser Gebührenordnung, jedochmindestens 50.000 €

Zzgl. 30,00% der ursprüng-lichen Summe der Gesamt-rechnung auf Basis dieser Gebührenordnung, jedochmindestens 250.000 €

20

Öffentliche Führung von Berufsbezeichnungen mit nationalsozialistischer Entsteh-ungs- und/oder Einführungsgeschichte – oder die Unterstellung der Führung einer solchen Bezeichnung gegen den Herausgeber.

75.000 € pauschal

500.000 € pauschal

21

Anwendungungültiger, nichtiger od. rechts- u. gesetzwidriger Gesetze u. Verord- nungen (VO) , sowie grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze u. VO.

250.000 € pauschal

Je Einzelfall

1.000.000 € pauschal

Je Einzelfall

22

Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften, deren Gültigkeit auf Nach-frage nicht durch Vorlage des Originals oder der notariell beglaubigten Kopie der benannten Norm vorgelegt bzw. nachgewiesen wurden – je Einzelfall.

250.000 € pauschal

3.000.000 € pauschal

23

Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich ordnungsgemäß zu Stande gekommener Gesetze – wie, ohne staatliche u. hoheitliche Legitimation des/der Ausführenden.

250.000 € pauschal

Je Einzelfall

1.000.000 € pauschal

Je Einzelfall

24

Durchführen von Maßnahmen unter Zwang (z.B. Pfändungen, Strafen, Beitrags-rechnungen, etc.) ohne zu hoheitlichem Handeln befugt zu sein oder sich nicht dies-bezüglich zweifelsfrei als „staatlicheAmtsperson“legitimiert zu haben.

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

1.000.000 € pauschal

Je Einzelfall

25

Ausübung ärztlicher und/oder psychiatrischer Maßnahmen (z.B. Gutachten) gegen den Willen des Herausgebers.

150.000 € mind.

Je Einzelfall

10.000.000 € mind.

Je Einzelfall

26

Abnahme / Einziehung von Ausweisdokumenten gegen den Willen des Herausgebers (z.B. Reisepässe, Führerscheine, etc.).

50.000 € mind.

200.000 € mind.

27

Ablehnung von zweifelsfrei Bevollmächtigten des Herausgebers.

100.000 € pauschal

500.000 € pauschal

28

Ablehnung des Herausgebers als Bevollmächtigter einer Drittpartei.

100.000 € pauschal

500.000 € pauschal

29

Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Fahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung.

50.000 € pauschal

Je Einzelfall

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

 

Sache / Tatbestand – die Auflistunggilt immer bezogenauf jeden „Einzelfall!“

Je Erfüllungs- und

Verrichtungsgehilfe

Je Kaufmann (Prinzipal)

30

Eindringen in die vom Herausgeber genutzte Flugmaschine ohne dessen explizite und freie Zustimmung.

50.000 € pauschal

Je Einzelfall

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

31

Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Schiff, Boot oder sonstiges Wasser-fahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung.

50.000 € pauschal

Je Einzelfall

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

32

Eindringen auf das vom Herausgeber bewohnte Grund / Flurstück ohne dessen explizite und freie Zustimmung.

50.000 € pauschal

Je Einzelfall

500.000 € pauschal

Je Einzelfall

33

Eindringen auf das Territorium des Herausgebers Tätigkeit ohne dessen explizite und freie Zustimmung.

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

500.000 € pauschal

Je Einzelfall

34

Eindringen in die vom Herausgeber bewohnte Wohnung und sonstigen zugehörigen umbauten Raumes ohne dessen explizite und freie Zustimmung.

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

1.00.000 € pauschal

Je Einzelfall

35

Handanlegen, physische Gewalt (Einzelne Handlungen, Ziehen, Rempeln, Schlagen, Fesseln, Knebeln, Handschellen anlegen, etc. – Handlungsfolgen bestehen aus einzelnen Handlungen) gegen den Herausgeber – Für jeden Einzelfall.

75.000 € jeweils

Je Einzelfall

500.000 € jeweils

Je Einzelfall

36

Verhaftung des Herausgebers.

250.000 € pauschal

5.000.000 € pauschal

37

Den Herausgeber in Haft halten, Freiheitsentzug.

5.000 € pro Stunde

75.000 € pro Stunde

38

Transfer der Treuhänderschaft für die Person / den Menschen mit gleichem Namen wie der Herausgeber oder der Versuch hierzu ohne explizites Benennen dieses Vorganges als solchen.

250.000 € pauschal

5.000.000 € pauschal

39

Unter Betreuung stellen des Herausgebers gegen seinen Willen ohne das Voraussetzen dieses Willens hierzu.

250.000 € pauschal

10.000.000 € pauschal

40

Entziehung des Sorgerechtsfür die leiblichen u./od. adoptierten Kinder – je Kind.

1.000.000 € pauschal

10.000.000€ pauschal

41

Wegnahme der leiblichen und/oder adoptierten Kinder.

5.000.000 € pauschal

20.000.000€ pauschal

42

Eintragung von Grundschulden auf Immobilienbesitz – je Einzelfall.

50.000 € pauschal

+ Eintragungssumme

200.000 € pauschal

+ Eintragungssumme

43

Beantragung-Zwangsversteigerungen auf Eigentums/Besitzes u. beweglicher Güter

100.000 € pauschal + Versteigerungssumme

400.000 € pauschal + Versteigerungssumme

44

Durchführung Zwangsversteigerungen in Eigentum/ Besitz u. beweglicher Güter

500.000 € pauschal + Versteigerungssumme

1.000.000 € pauschal + Versteigerungssumme

45

Rechts- u. gesetzeswidrige u. ohne staatliche und hoheitliche Legitimation erfolgte

Ausstellung von Bescheiden od. vollstreckbaren Bescheiden/Titeln – pro Fall.

100.000 € pauschal + Höhe Bescheid/Titel

500.000 € pauschal + Höhe Bescheid/Titel

46

Menschenrechtsverletzung – Verletzung der Menschenwürde nach UN Resolution 217 A (III) (AEMR) u./od. der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

150.000 € pauschal

Je Einzelfall

500.000 € pauschal

Je Einzelfall

47

Verstoß u. Verletzung von Völkerrecht – IP66 (Internationale Pakt für bürgerl. u. politische Rechte 1966) – als völkerrechtlicher Vertag von der BRD 1973 ratifiziert!

150.000 € pauschal

Je Einzelfall

500.000 € pauschal

Je Einzelfall

48

Räumung / Abnahme von Besitz oder Eigentum – je Einzelfall.

Wert Besitz + 25 %

Wert Besitz + 25 %

49

Strafanzeigen gegen den Herausgeber u. od. gegen dessen Vollmachtnehmer.

50.000 € pauschal

500.000 € pauschal

50

Strafanzeigen/ Repressalien gegen den Recht()beistand/Rechtkonsulenten des Herausgebers.

50.000 € pauschal

Je Einzelfall

300.000 € pauschal

Je Einzelfall

51

Strafanzeigen/ Repressalien / Verfolgung / Nötigung / Diffamierung – gegen Fami-lienangehörige (Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder u. Enkel des Herausgebers.

50.000 € pauschal

Je Einzelfall

200.000 € pauschal

Je Einzelfall

52

Beauftragung eines nicht staatlich legitimierten – also selbständigen Gerichtsvoll-ziehers u.a. mit der Eintreibung u. Pfändung von Geld/Gegenständen/Sachwerten.

50.000 € pauschal

Je Einzelfall

400.000 € pauschal

Je Einzelfall

53

Tätigwerden eines nicht staatlich legitimierten – also selbständigen Gerichtsvoll-ziehers mir der Eintreibung u. Pfändung von Geld/Gegenständen/Sachwerten.

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

500.000 € pauschal

Je Einzelfall

54

Beantragung u./od. Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung / Vermögensauf-stellung durch Zwang – entgegen internationalem Völkerrecht (IP66).

50.000 € pauschal

Je Einzelfall

400.000 € pauschal

Je Einzelfall

55

Tätigwerden eines nicht staatlich legitimierten – also selbständigen Gerichtsvoll-

ziehers bei der Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung / Vermögensaufstellung durch Zwang – entgegen internationalem Völkerrecht (IP66).

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

500.000 € pauschal

Je Einzelfall

56

Beantragung u./od. Ausstellung eines Haftbefehls zwecks Drohung und Nötigung zur Pfändung/Bezahlung u. Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung/ Vermö-gensaufstellung durch Zwang – entgegen internationalem Völkerrecht (IP66).

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

300.000 € pauschal

Je Einzelfall

57

Ausstellung u./od. Vollstreckung eines Haftbefehls zwecks Drohung u. Nötigung zur Pfändung/Bezahlung u. Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung/ Vermögens-aufstellung durch Zwang – entgegen internationalem Völkerrecht u. IP66.

200.000 € pauschal

Je Einzelfall

800.000 € pauschal

Je Einzelfall

58

Verletzung od. Eingriff in die der gemäß Grundgesetz (GG) unabdingbar zugesicher-ten Grundrechte, Persönlichkeitsrechte od. Privatautonomie des Herausgebers.

100.000 € pauschal

Je Einzelfall/Grundrecht

300.000 € pauschal

Je Einzelfall/Grundrecht

59

Verletzung Datenschutzes, Abhören von Telefongesprächen, Ausspähung Computer

u. sonst. elektronischer Medien od. der Wohn- Büro- u. Geschäftsräume – je Fall.

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

200.000 € pauschal

Je Einzelfall

60

Ladung / Verhandlung / Ausstellung eines Urteils od. Haftbefehls, eines nicht nach GG legitimierten staatlichen Gerichts u. staatlichen Richters od. Rechtspflegers.

200.000 € pauschal

Je Einzelfall

500.000 € pauschal

Je Einzelfall

61

Leisten einer Unterschrift, zwecks Beglaubigung eines Verwaltungsaktes/Urkunde/ Urteil usw. ohne staatliche u. hoheitliche Legitimation als „Urkunden-Beamter“.

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

200.000 € pauschal

Je Einzelfall

https://staatenlos.info/ahb.html&nbsp; *dodane: 14.01.2018r.

Gebührenordnung in Euro aber vorzugsweise in Gold oder Silber (in Form von Münzen, Krüger Rand oder Maple Leaf) des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tage des Standes dieser AHB

PositionSache / TatbestandJe Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe (Agent)Je Kaufmann (Prinzipal)
1Behinderung des freien Weges / der freien Fahrt.500 € pauschal1.000 € pauschal
2Androhung von Zwangsmaßnahmen.3.000 € pauschal10.000 € pauschal
3Fehlende, nicht eigenhändige oder unvollständige Unterschrift.100 € pauschal2.000 € pauschal
4Missachtung der Ausweispflicht durch in der Öffentlichkeit handelnde Personen.500 € pauschal1.000 € pauschal
5Missachtung der öffentlichen Auskunftspflicht / Amtspflicht.1.000 € pauschal2.000 € pauschal
6Bearbeitungsgebühren für Nötigungen zu Schreiben und Antworten aufgrund rechtswidriger, formal und inhaltlich falscher Zustellungen u.a. auch Schreiben für Verwarnungen, Ordnungsgelder, Gebühren etc.,

Annahme von Angeboten jeglicher Art.

300.- € pauschal plus 10 facher Satz der Forderung oder des Preises600.- € pauschal plus 10 facher Satz der Forderung oder des Preises
6Unwirksame „Inlands-Zustellung“.500 € pauschal1.000 € pauschal
7Tragen von Dokumenten in die Öffentlichkeit, welche als „privat“, „streng privat und vertraulich“ oder „nicht für das öffentliche Protokoll“ gekennzeichnet wurden.500 € pauschal1.000 € pauschal
8Übergehen / Ignorieren einer Patientenverfügung.50.000 € pauschal500.000 € pauschal
9Unfreiwillige Dienstbarkeit.5.000 € pauschal10.000 € pauschal
10Rechtswidriges Zurückweisen (auch Verweigerungen von Annahmen) von Wertpapieren oder Erklärungen unter Eid die durch den Herausgeber präsentiert wurden.100.000 € pauschal1.500.000 € pauschal
11Einbehalten / Zurückbehalten von Wertpapieren, unter gleichzeitiger Weigerung das entsprechende Konto auszugleichen.100.000 € pauschal1.500.000 € pauschal
12Inkasso ohne nachgewiesenen, originären Schuldtitel.50.000 € mindestens200.000 € mindestens
13Verpflichtung und/oder Ausübung von Zugzwang zu einer ärztlichen und/oder psychiatrischen Untersuchung.100.000 € pauschal2.000.000 € pauschal
14Vertragsbruch durch öffentliche Stellen und/oder öffentliche Personen.100.000 € pauschal2.000.000 € mindestens
15Personenstandfälschung.100.000 € pauschal1.000.000 € pauschal
16Diskriminierung oder Rassismus.100.000 € pauschal1.000.000 € pauschal
17Politische Verfolgung.100.000 € pauschal1.000.000 € pauschal
18Der „Nazi-Zuschlag“: Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften mit einer nationalsozialistischen Entstehungsgeschichte (auch analog Artikel 139 GG).Zzgl. 30,00% der ursprünglichen Summe der Gesamtrechnung auf Basis dieser Gebührenordnung, jedoch mindestens 50.000 €Zzgl. 30,00% der ursprünglichen Summe der Gesamtrechnung auf Basis dieser Gebührenordnung, jedoch mindestens 250.000 €
19Öffentliche Führung von Berufsbezeichnungen mit nationalsozialistischer Entstehungs- und/oder Einführungsgeschichte – oder die Unterstellung der  Führung einer solchen Bezeichnung gegen den Herausgeber.75.000 € pauschal500.000 € pauschal
20Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechts- oder grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze.250.000 € pauschal1.000.000 € pauschal
21Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften, deren Gültigkeit auf Nachfrage nicht durch Vorlage des Originals oder der notariell beglaubigten Kopie der benannten Norm vorgelegt bzw. nachgewiesen wurden.250.000 € pauschal3.000.000 € pauschal
22Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich ordnungsgemäß zu Stande gekommener Gesetze.250.000 € pauschal1.000.000 € pauschal
23Durchführen von Maßnahmen unter Zwang (z.B. Pfändungen, Strafen, Beitragsrechnungen, etc.) ohne zu hoheitlichem Handeln befugt zu sein oder sich nicht diesbezüglich zweifelsfrei als staatliche Amtsperson legitimiert zu haben.100.000 € pauschal1.000.000 € pauschal
24Ausübung ärztlicher und/oder psychiatrischer Maßnahmen (z.B. Gutachten) gegen den Willen des Herausgebers.150.000 € mindestens10.000.000 € mindestens
25Abnahme / Einziehung von Ausweisdokumenten gegen den Willen des Herausgebers (z.B. Reisepässe, Führerscheine, etc.).50.000 € mindestens200.000 € mindestens
26Ablehnung von zweifelsfrei Bevollmächtigten des Herausgebers.100.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz500.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz
27Ablehnung des Herausgebers als Bevollmächtigter einer Drittpartei.100.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz500.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz
28Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Fahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung.50.000 € pauschal100.000 € pauschal
29Eindringen in die vom Herausgeber genutzte Flugmaschine ohne dessen explizite und freie Zustimmung.50.000 € pauschal100.000 € pauschal
30Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Schiff, Boot oder sonstiges Wasserfahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung.50.000 € pauschal100.000 € pauschal
31Eindringen auf das vom Herausgeber bewohnte Grund / Flurstück ohne dessen explizite und freie Zustimmung.50.000 € pauschal5.000.000 € pauschal
32Eindringen auf das Territorium des Herausgebers Tätigkeit ohne dessen explizite und freie Zustimmung.150.000 € pauschal5.000.000 € pauschal
33Eindringen in die vom Herausgeber bewohnte Wohnung und sonstigen zugehörigen umbauten Raumes ohne dessen explizite und freie Zustimmung.250.000 € pauschal5.000.000 € pauschal
34Handanlegen, physische Gewalt (Einzelne Handlungen, Ziehen, Rempeln, Schlagen, Fesseln, Knebeln, Handschellen anlegen, etc. – Handlungsfolgen bestehen aus einzelnen Handlungen) gegen den Herausgeber.75.000 €1.000.000 €
35Verhaftung.250.000 € pauschal5.000.000 € pauschal
36Den Herausgeber in Haft halten, Freiheitsentzug.5.000 € pro Stunde75.000 € pro Stunde
37Transfer der Treuhänderschaft für die Person mit gleichem Namen wie der Herausgeber oder der Versuch hierzu ohne explizites Benennen dieses Vorganges als solchen.250.000 € pauschal5.000.000 € pauschal
38Unter Betreuung stellen des Herausgebers gegen seinen Willen oder das Voraussetzen dieses Willens hierzu.2.500.000 € pauschal10.000.000 € pauschal

Es wird speziell in diesen Zusammenhang auf das universelle vom Schöpfer gegebene Naturrecht und auf die resultierende Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verwiesen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) – beschlossen von den Vereinten Nationen

Präambel

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Artikel 5 (Verbot der Folter)

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren)

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11 (Unschuldsvermutung)

  1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
  2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)

  1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
  2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14 (Asylrecht)

  1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
  2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)

  1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
  2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Artikel 16 (Eheschließung, Familie)

  1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
  2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
  3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17 (Recht auf Eigentum)

  1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
  2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)

  1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
  2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht)

  1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
  2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
  3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)

  1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
  2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
  3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
  4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

  1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
  2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26 (Recht auf Bildung)

  1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
  2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
  3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens)

  1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
  2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29 (Grundpflichten)

  1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
  2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
  3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30 (Auslegungsregel)

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Beweisquellen: UN Department for General Assembly and Conference Management German Translation Service (Stand: 30.10.2009) http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger

Amnesty International Deutschland
https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte

Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung
Gebührenordnung in Euro aber vorzugsweise in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tages des Standes dieser AGB
Position Sache / Tatbestand Je Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfe (Agent)
Je Kaufmann (Prinzipal)
1 Behinderung des freien Weges / der freien Fahrt 500 € pauschal 1.000 € pauschal
2 Androhung von Zwangsmaßnahmen. 3.000 € pauschal 10.000 € pauschal
3 Fehlende, nicht eigenhändige oder unvollständige
Unterschrift.
100 € pauschal 2.000 € pauschal
4 Missachtung der Ausweispflicht durch in der Öffentlichkeit
handelnde Personen.
500 €pauschal 1.000 € pauschal
5 Missachtung der öffentlichen Auskunftspflicht / Amtspflicht. 1.000 € pauschal 2.000 € pauschal
6 Bearbeitungsgebühren für Nötigungen zu Schreiben und
Antworten aufgrund rechtswidriger, formal und inhaltlich
falscher Zustellungen u.a. auch Schreiben für
Verwarnungen, Ordungsgelder, Gebühren, speziell
Abmahngebühren etc.
300.- € pauschal plus 10 facher Satz
der Forderung
600.- € pauschal plus 10 facher
Satz der Forderung
6 Unwirksame „Inlands-Zustellung“. 500 € pauschal 1.000 € pauschal
7 Tragen von Dokumenten in die Öffentlichkeit, welche als
„privat“, „streng privat und vertraulich“ oder „nicht für das
öffentliche Protokoll“ gekennzeichnet wurden.
500 € pauschal 1.000 € pauschal
Annahmen) von Wertpapieren oder Erklärungen unter Eid
die durch den Herausgeber präsentiert wurden.
100.000 € pauschal 1.500.000 € pauschal
11 Einbehalten / Zurückbehalten von Wertpapieren, unter
gleichzeitiger Weigerung das entsprechende Konto
auszugleichen.
100.000 € pauschal 1.500.000 € pauschal
12 Inkasso ohne nachgewiesenen, originären Schuldtitel. 50.000 € mindestens 200.000 € mindestens
13 Verpflichtung und/oder Ausübung von Zugzwang zu einer
ärztlichen und/oder psychiatrischen Untersuchung.
100.000 € pauschal 2.000.000 € pauschal
14 Vertragsbruch durch öffentliche Stellen und/oder öffentliche
Personen
100.000 € pauschal 2.000.000 € mindestens
15 Personenstandfälschung. 100.000 € pauschal 1.000.000 € pauschal
16 Diskriminierung oder Rassismus 100.000 € pauschal 1.000.000 € pauschal
17 Politische Verfolgung 100.000 € pauschal 1.000.000 € pauschal
18 Der „Nazi-Zuschlag“: Anwendung von Normen und
sonstigen Vorschriften mit einer nationalsozialistischen
Entstehungsgeschichte (auch analog Artikel 139 GG).
Zzgl. 30,00% der ursprünglichen
Summe der Gesamtrechnung auf
Basis dieser Gebührenordnung,
jedoch mindestens 50.000 €
Zzgl. 30,00% der ursprünglichen
Summe der Gesamtrechnung auf
Basis dieser Gebührenordnung,
jedoch mindestens 250.000 e
19 Öffentliche Führung von Berufsbezeichnungen mit
nationalsozialistischer Entstehungs- und/oder
Einführungsgeschichte – oder die Unterstellung der
Führung einer solchen Bezeichnung gegen den
Herausgeber.
75.000 € pauschal 500.000 € pauschal
20 Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechts- oder
grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze.
250.000 € pauschal 1.000.000 € pauschal
21 Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften, deren
Gültigkeit auf Nachfrage nicht durch Vorlage des Originals
oder der notariell beglaubigten Kopie der benannten Norm
vorgelegt bzw. nachgewiesen wurden.
250.000 € pauschal 3.000.000 € pauschal
22 Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich ordnungsgemäß
zu Stande gekommener Gesetze.
250.000 € pauschal 1.000.000 € pauschal
23 Durchführen von Maßnahmen unter Zwang (z.B.
Pfändungen, Strafen, Beitragsrechnungen, etc.) ohne zu
hoheitlichem Handeln befugt zu sein oder sich nicht
diesbezüglich zweifelsfrei als staatliche Amtsperson
legitimiert zu haben.
100.000 € pauschal 1.000.000 € pauschal
24 Ausübung ärztlicher und/oder psychiatrischer Maßnahmen
(z.B. Gutachten) gegen den Willen des Herausgebers
150.000 € mindestens 10.000.000 € mindestens
25 Abnahme / Einziehung von Ausweisdokumenten gegen den
Willen des Herausgebers (z.B. Reisepässe, Führerscheine,
etc.).
50.000 € mindestens 200.000 € mindestens
26 Ablehnung von zweifelsfrei Bevollmächtigten des
Herausgebers
100.000 € pauschal, zzgl.
Schadensersatz
500.000 € pauschal, zzgl.
Schadensersatz
Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung der Akademie für Sport, Medien & Lifestyle Swiss und aller in ihr handelnden Menschen und Personen, vertreten
durch den Vorstand, gelten für jegliche, handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der
Öffe
Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung
Position Sache / Tatbestand Je Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfe (Agent)
Je Kaufmann (Prinzipal)
27 Ablehnung des Herausgebers als Bevollmächtigter einer
Drittpartei.
100.000 € pauschal, zzgl.
Schadensersatz
500.000 € pauschal, zzgl.
Schadensersatz
28 Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Fahrzeug
ohne dessen explizite und freie Zustimmung.
50.000 € pauschal 100.000 € pauschal
29 Eindringen in die vom Herausgeber genutzte Flugmaschine
ohne dessen explizite und freie Zustimmung.
50.000 € pauschal 100.000 € pauschal
30 Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Schiff, Boot
oder sonstiges Wasserfahrzeug ohne dessen explizite und
freie Zustimmung.
50.000 € pauschal 100.000 € pauschal
31 Eindringen auf das vom Herausgebe bewohnte Grund /
Flurstück ohne dessen explizite und freie Zustimmung.
50.000 € pauschal 5.000.000 € pauschal
32 Eindringen auf das Territorium des Herausgebers Tätigkeit
ohne dessen explizite und freie Zustimmung
150.000 € pauschal 5.000.000 € pauschal
33 Eindringen in die vom Herausgeber bewohnte Wohnung
und sonstigen zugehörigen umbauten Raumes ohne
dessen explizite und freie Zustimmung
250.000 € pauschal 5.000.000 € pauschal
34 Handanlegen, physische Gewalt (Einzelne Handlungen,
Ziehen, Rempeln, Schlagen, Fesseln, Knebeln,
Handschellen anlegen, etc. – Handlungsfolgen bestehen
aus einzelnen Handlungen) gegen den Herausgeber
75.000 € 1.000.000 €
35 Verhaftung 250.000 € pauschal 5.000.000 € pauschal
36 Den Herausgeber in Haft halten, Freiheitsentzug 5.000 € pro Stunde 75.000 € pro Stunde
37 Transfer der Treuhänderschaft für die Person / den
Menschen mit gleichem Namen wie der Herausgeber oder
der Versuch hierzu ohne explizites Benennen dieses
Vorganges als solchen
250.000 € pauschal 5.000.000 € pauschal
38 Unter Betreuung stellen des Herausgebers gegen seinen
Willen oder das Voraussetzen dieses Willens hierzu
2.500.000 € pauschal 10.000.000 € pauschal
39 Entziehung des Sorgerechts für die leiblichen und/oder
adoptierten Kinder.
1.000.000 €
pauschal pro Kind
10.000.000 €
pauschal pro Kind
40 Wegnahme der leiblichen und/oder adoptierten Kinder. 5.000.000 €
pauschal pro Kind
20.000.000 €
pauschal pro Kind
Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung der Akademie für Sport, Medien & Lifestyle Swiss und aller in ihr handelnden Menschen und Personen, vertreten
durch den Vorstand, gelten für jegliche, handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der
Öffentlichkeit. Diese Allgemeinen Handelsbedingungen mit ihrer Gebührenordnung sind auf dem Stand vom ersten Tag im ersten Monat im Jahr zweitausendsechzehn.
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Międzynarodowa taryfa odszkodowawcza za łamanie praw ludzkich w stosunku do osoby.

 

27 responses to “Międzynarodowa taryfa odszkodowawcza za łamanie praw ludzkich w stosunku do osoby.

  1. wojdabejda

    14 stycznia 2020 at 23:25

    ZASTRZEŻENIE PRAW AUTORSKICH DLA KAŻDEGO SUWERENA !(ang. copyright, symbol: ©) Każdy Suweren jest właścicielem swoich danych osobowych i zastrzega, że wykorzystanie jego danych osobowych wymaga zgody właściciela-Suwerena lub jego rodziców, stanowi każdorazowo wartość 500.000 Euro (słownie: pięćset tysięcy Euro). Każde żądanie danych osobowych jest równoznaczne z zawarciem umowy na wykorzystanie danych osobowych Suwerena za kwotę równoznaczną wartości praw autorskich a żądający zgadza się na wypłacenie z góry kwoty 500.000 Euro (słownie: pięćset tysięcy Euro). Kara za wykorzystanie danych osobowych bez zgody, każdy przypadek : 1.500.000 Euro, (słownie: jeden milion, pięćset tysięcy Euro). Kara za ignorowanie woli każdego z osobna zwierzchnika władzy-Suwerena, każdy przypadek : 10.000.000 Euro, (słownie: dziesięć milionów Euro). Kara za złamanie praw człowieka, każdy przypadek : 1.000.000 Euro, (słownie: jeden milion Euro)

    Polubione przez 1 osoba

     
  2. wojdabejda

    14 stycznia 2020 at 23:39

    https://studylibde
    .com/doc/9064232/allgemeine-handelsbedingungen-und

    Polubienie

     
  3. wojdabejda

    14 stycznia 2020 at 23:43

    Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung
    Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung von Karl-W erner, Mann aus der Familie Enders und aller in ihr handelnden Menschen und Personen,
    gelten für jegliche, handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der
    Öffentlichkeit. Diese Allgemeinen Handelsbedingungen mit ihrer Gebührenordnung sind auf dem Stand vom ersten Tag im ersten Monat im Jahr zweitausendfünfzehn.
    Alle vorherigen
    Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnungen verlieren mit Erstellung dieser Ihre Gültigkeit.
    1
    Herausgeber
    Diese Allgemeinen Handelsbedingungen sind von Karl-Werner,
    Mann aus der Familie Enders und aller in ihr handelnden
    Menschen und Personen,
    2
    Geltungsbereich
    Territorial sind diese Allgemeinen Handelsbedingungen weltweit
    gültig. Administrativ sind diese Allgemeinen Handelsbedingungen
    für alle Menschen, Personen und sonstigen kommerziellen
    Einheiten gültig, welche mit dem Herausgeber in einer
    kommerziellen Beziehung stehen, eine solche beginnen,
    beenden, ablehnen oder negieren, dass eine solche bestanden
    hatte, sei es auch nur durch die Ablehnung eines Angebotes oder
    die Verweigerung der Annahme dieser Bedingungen (siehe Punkt
    Entehrungen in diesen Allgemeinen Handelsbedingungen). Diese
    Allgemeinen Handelsbedingungen sind für alle handelsrechtlichen
    und/oder kommerziellen Beziehungen mit dem Herausgeber
    gültig, unabhängig davon, ob jemand von diesen Allgemeinen
    Handelsbedingungen gewusst hat oder nicht.
    3
    Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht
    Soweit nichts anderes zwischen der Herausgeberin und der/den
    anderen Parteien vereinbart ist, gilt als Gerichtsstand und
    Erfüllungsort die Schweiz. Es gilt das internationale Handelsrecht
    (Kommerzielles Recht). Es gilt die Tatsache: Alles Recht ist
    Vertrag.
    4
    Fristen
    Alle Fristen
    gegen den Herausgeber beginnen frühestens erst
    nach seiner tatsächlichen Zustellung am jeweiligen Zustellort
    (Immobilie, Anschrift, Adresse) zu laufen. Sowohl Krankentage als
    auch Urlaubstage gelten als ortsabwesend von Karl-W erner, Mann
    aus der Familie Enders und des Treuhändes Handelnden und sind
    als Zustellungstage oder Tage an dem Fristen laufen
    ausgeschlossen. Im Urlaubsfalle gelten An- und Abreisetage als
    ganze Urlaubstage. Zum Nachweis der Krankentage genügt eine
    Erklärung des Herausgebers.
    Fristen
    von
    hundertsiebenundsechzig Stunden oder weniger sind gegenüber
    dem Herausgeber in jedem Fall unwirksam.
    5
    Grundsätze
    Für alle Verträge gelten die folgenden Grundsätze: Das
    Fundament des Gesetzes und Handels ist im Sprechen der
    Wahrheit, der ganzen W ahrheit, und nichts als der W ahrheit. Die
    Wahrheit als ein gültiger Ausdruck der Realität ist souverän im
    Handel und Kommerz. Eine unwiderlegte und beeidete Erklärung
    gilt als W ahrheit im Handel und Kommerz. Eine unwiderlegte und
    beeidete Erklärung steht als das Urteil im Handel und Kommerz.
    Alle Menschen sollen ein garantiertes Rechtsmittel durch den
    festgeschriebenen Kurs des Gesetzes haben. W enn ein
    Rechtsmittel nicht existiert, oder wenn das vorhandene
    Rechtsmittel unterwandert oder sinnentleert ist, dann muss man
    aus Notwendigkeit ein Rechtsmittel in seinem Sinne schaffen,
    welches mit der Glaubwürdigkeit der eigenen Erklärung unter Eid
    unterlegt ist. Ein Gesetz zu ignorieren könnte entschuldigt
    werden, aber es ist kein gültiger Grund für das Begehen eines
    Verbrechens, wenn das Gesetz für Jedermann leicht zugänglich
    ist, der eine angemessene Anstrengung unternimmt, sich über
    jene Gesetze zu informieren. Das ganze Corporate Government
    basiert auf kommerziellen und beeideten Erklärungen,
    kommerziellen Versicherungen, kommerziellen Pfandrechten und
    kommerzieller Notwendigkeit (engl.: commercial distress), folglich
    haben Regierungen keine delegierten Rechte, kommerzielle
    Prozesse aufzuheben. Die rechtmäßige politische Macht eines
    Firmenobjekts ist unbedingt von dessen Besitz einer
    kommerziellen Versicherung gegen öffentlichen Schaden
    abhängig, denn es gilt: Keine Versicherung – keine
    Verantwortung, welches gleichzusetzen ist mit der Ungültigkeit
    einer offiziellen Unterschrift, was gleichzusetzen ist mit dem
    Fehlen einer wirklichen politischen Macht des Firmenobjekts, was
    gleichzusetzen ist mit dem Fehlen von delegierten Rechten nach
    Statuten als Firmenstütze zu arbeiten. Die rechtliche Macht der
    Firma ist den kommerziellen Bürgen untergeordnet.
    Rechtsprechung ist kein geeigneter Ersatz für eine Versicherung
    (engl.: bond). Kommunale Firmen, die Städte, Landkreise,
    Bezirksregierungen, Staaten und nationalen Verwaltungen haben
    keine kommerzielle Realität ohne eine Versicherung ihrer selbst,
    ihrer Gesetze und der Effekte dieser Gesetze.
    6
    Freier Wille und freier Weg
    Der freie W ille und der freie W eg des Herausgebers ist immer
    gewährleistet. Dies gilt im Besonderen auch für die Ein- und
    Ausreise aus/nach/in Deutschland und aus/nach/in die BRD.
    Das Brechen und
    Unterbrechen des freien Willens und/oder des freien W eges des
    Herausgebers, unabhängig von der jeweiligen Form der
    Unterbrechung (sei es z.B
    . durch Ankündigung von Zwang, Übeln
    oder gar Gefahr für den Körper oder das Leben, das Ausüben von
    Zugzwang auf die Herausgeberin, Verwaltungsakte gegen den
    Willen der Herausgeberin oder ihrer Familie, etc.) gilt als schwere
    Entehrung und Entrechtung des Menschen (des Herausgebers),
    sofern keine direkte, konkrete und unmittelbare Gefahr gegen
    andere Menschen durch
    den Herausgeber zweifelsfrei, direkt und
    beweisbar ausgeübt wurde.
    7
    Unverletzlichkeit der Familie und der Menschen
    Die Familien des Herausgebers und die Menschen der Familien
    des Herausgebers sind unverletzlich. Ihrem freien W illen ist immer
    zu gewähren, solange diese keinen konkreten, nachweislichen
    Schaden an anderen Menschen verursachen. Kinder sind immer
    bei Ihren Eltern zu belassen. Kinder genießen bis zur Vollendung
    Ihres einundzwanzigsten Lebensjahres besonderen Schutz; hier im
    einzelnen Schutz vor Deliktfähigkeit, Schuldfähigkeit und
    Strafmündigkeit in der Öffentlichkeit.
    8
    Kaufleute
    Kaufleute im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen sind
    die jeweiligen, einzeln handelnden Menschen. Im Falle von Stellen
    in der Öffentlichkeit sind die Kaufleute im Sinne dieser Allgemeinen
    Handelsbedingungen die Inhaber der W eisungsbefugnis, der
    Kommandogewalt bzw. in Situationen mit der Exekutive die
    jeweiligen Führer der Gruppe(n). Grundsätzlich ist der jeweilige
    Behördenleiter, Vorstand einer AG, Geschäftsführer,
    Geschäftsleiter, etc. im Sinne dieser Allgemeinen
    Handelsbedingungen als die verantwortliche Kauffrau (analog der
    verantwortliche Kaufmann, die verantwortlichen Kaufleute)
    anzusehen; die jeweilige Stelle in der Öffentlichkeit und die sie
    leitenden Personen sind Gesamtschuldner. Selbständige Einheiten
    wie zum Beispiel selbständige Inkassobüros, Gerichtsvollzieher,
    Anwälte, etc. gelten im Sinne dieser Allgemeinen
    Handelsbedingungen als eigenverantwortliche Kaufleute. Deren
    beauftragende Stelle gilt als zusätzlicher Kaufmann; in solch einem
    Falle werden die Punkte der Gebührenordnung pro Vorfall und pro
    Kaufmann valutiert. Richter und Staatsanwälte gelten neben Ihren
    Behördenleitern als eigenständiger Kaufmann im Sinne dieser
    Allgemeinen Handelsbedingungen. Die Kaufleute treten im Sinne
    dieser Allgemeinen Handelsbedingungen als Gesamtschuldner auf.
    9
    Unterschrift und Identität
    Die Identität der Verfasserin/ des Verfassers der jeweiligen
    Korrespondenz muss eindeutig aus dieser hervorgehen. Hierzu
    gehören die Nennung von Vornamen und Familiennamen als
    auch die vollständige, eigenhändige und leserliche Unterschrift
    der Verfasserin/ des Verfassers. Schreiben, welche den
    Herausgeber erreichen und keine oder nur unleserliche oder
    unvollständige Unterschrift(en) tragen, werden zum einen gemäß
    dieser Allgemeinen Handelsbedingungen akzeptiert und zwischen
    dem Herausgeber und der/den anderen Partei/en so angesehen,
    als ob diese direkt vom Kaufmann (hier auch Vorsteher einer
    Behörde, Leiter, Geschäftsführer, Geschäftsleiter,
    Verantwortlichen, Vorstand, etc.) selbst eigenhändig, leserlich und
    vollständig unterschrieben wurden. Dies gilt nicht für Schreiben, in
    welchen sich der richterliche W ille ausdrücken muss (wie zum
    Beispiel in Urteilen, Beschlüssen, Verfügungen, Haft- oder
    Räumungsbefehlen, etc.).
    Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung
    Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung von Karl-W erner, Mann aus der Familie Enders und aller in ihr handelnden Menschen und Personen,
    gelten für jegliche, handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der
    Öffentlichkeit. Diese Allgemeinen Handelsbedingungen mit ihrer Gebührenordnung sind auf dem Stand vom ersten Tag im ersten Monat im Jahr zweitausendfünfzehn.
    Alle vorherigen
    Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnungen verlieren mit Erstellung dieser Ihre Gültigkeit.
    10
    Auskunftspflicht, Amtspflicht
    Die Auskunftspflicht / Amtspflicht beinhaltet auch die
    vollumfängliche, eindeutige und nachweisbare Benennung von
    Normen und sonstigen Vorschriften nach denen Stellen in der
    Öffentlichkeit vorgeben zu handeln. Verweigert die betreffende
    Stelle die Benennung dieser Normen und/ oder Vorschriften und
    den jeweiligen Nachweis über das ordnungsgemäße,
    grundgesetzgemäße (verfassungsgemäße) Zustandekommen der
    jeweiligen Norm / Vorschrift zum Zeitpunkt der Ankündigung
    und/oder Durchführung der jeweiligen Handlung gilt die
    Leistungspflicht gemäß der hier beinhalteten Gebührenordnung
    der Stelle in der Öffentlichkeit.
    11
    Handeln von Stellen in der Öffentlichkeit
    Jeder Stelle in der Öffentlichkeit, welche für sich in Anspruch nimmt
    sog. hoheitliche Akte vollziehen zu dürfen hat sich zweifelsfrei als
    solche zu legitimieren. Das Selbe gilt für deren Bedienstete.
    Staatliche Ämter stellen Amtsausweise für Ihre Mitarbeiter
    (Amtspersonen) aus. Dienstausweise gelten als Beweis der
    Widerspiegelung von Privatinteressen und/ oder Interessen von
    kommerziellen Einheiten und/ oder verschuldeten Konstrukten und
    als Beweis des Fehlens staatlichen und souveränenHandelns. Auf
    Anfrage müssen Stellen in der Öffentlichkeit das Original und/ oder
    die notariell beglaubigte Kopie der staatlichen Rechtsvorschriften
    vorlegen, auf welche sich diese in Ihrer Korrespondenz und in
    Ihrem Handeln beziehen.
    12
    Kommunikation mit und Forderung von Stellen in der
    Öffentlichkeit
    Die Kommunikation mit Stellen in der Öffentlichkeit geschieht
    vollständig nach dem Grundsatz: Engl.: Notice to agent is notice
    to principle, notice to principle is notice to agent. Der Herausgeber
    verweist bezüglich möglicher Forderungen von Stellen in der
    Öffentlichkeit auf seine Willenserklärungen. Sollten Stellen in der
    Öffentlichkeit den Versuch unternehmen gegen den freien W illen
    des Herausgebers oder ihn selbst zu verletzen, gilt dies als
    unwiderrufliche und absolute Zustimmung der Stelle, welche die
    Verletzung herbeigeführt hat oder dieses ankündigte, in a.) ein
    sofortiges, kommerzielles Pfandrecht, b.) die Veröffentlichung der
    Notiz über dieses Pfandrecht und c.) die Liquidation des
    Pfandrechtes auf eine durch den Herausgeber frei bestimmbare
    Weise. Dies gilt auch für die Menschen in voller, kommerzieller,
    unbegrenzter Haftung (und für die Personen gleichlautenden
    Namens), welche im Namen der Stelle in der Öffentlichkeit
    vorgaben zu handeln.
    13 Annahme von Angeboten
    Der Herausgeber behält sich vor, Angebote anzunehmen. In
    einem solchen Fall sichert die andere Vertragspartei die
    Vertragsleistung auch nach einer konditionierten Akzeptanz des
    Herausgebers entsprechend, ordnungsgemäß und innerhalb der
    jeweiligen und unwiderruflich Frist zu.
    14 Vertragstreue
    Es gilt der (lateinische)
    Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda;
    Verträge sind einzuhalten.
    Entsprechend ist die jeweilige
    Vertragsleistung zu erbringen. Im Falle der Akzeptanz durch den
    Herausgeber gilt jegliche Kontroverse als erledigt; hierdurch ist
    jegliche öffentliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen. Die
    Anwendung, Initiierung oder Ankündigung unlauterer Mittel zur
    Abwendung seiner vertragsgemäßen Leistung(en) gilt unter den
    Vertragsparteien als ausgeschlossen und untersagt. Hierunter
    fallen auch sog. Strafanzeigen gegen den Herausgeber und seine
    Beschäftigten auf Grund des Erstellens und Zustellens von
    Rechnungen, Mahnungen oder sonstigen kommerziellen Papieren
    im Rahmen eines Vertrages zwischen den Parteien.
    15 Treuhand
    Dem Herausgeber ist es erlaubt die Treuhand für die
    XXXXXXXXXX und aller in ihr handelnden Menschen und
    Personen, für einzelne Sach- und Themengebiete auf andere
    Personen und/oder Menschen zu übertragen. Eine Ablehnung
    dieser Übertragung der Treuhand gilt als Bruch der Treuhand
    gemäß dieser Allgemeinen Handelsbedingungen.
    16 Unwissenheit
    Die mit dem Herausgeber in Beziehung stehenden Parteien
    verzichten unwiderruflich und absolut auf eine Berufung auf
    Unwissenheit – besonders im Bezug auf handelsrechtliche,
    seerechtliche, vertragsrechtliche oder admiralitätsrechtliche
    Formen und Konsequenzen.
    17 Entehrungen
    Als Entehrung gilt jegliches unehrenhafte Verhalten einer Partei. Im
    Besonderen gilt dies für: Bruch des Vertrages, aktiv oder passiv
    verweigerte Auskunft von Stellen in der Öffentlichkeit, aktives oder
    passives Verschweigen von Vertragsdetails oder
    Anhangsverträgen, Unfreiwillige Dienstbarkeit, Vollstreckungen auf
    Grund nicht staatlich ordnungsgemäß zu Stande gekommener
    Gesetze, Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechts- oder
    grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze, rechtswidriges
    Zurückweisen von W ertpapieren des Herausgebers, Durchführung
    von hoheitlichen Akten ohne die zweifelsfreie Berechtigung durch
    den ursprünglichen Souverän (das jeweilige Volk) nachzuweisen,
    Anwendung oder Ankündigung unlauterer Mittel zur Abwendung
    seiner vertragsgemäßen Leistung, Bruch der Treuhand, Transfer
    der
    Treuhandschaft für die Person / den Menschen mit gleichem
    Namen wie der Herausgeber oder der Versuch hierzu ohne
    explizites Benennen dieses Vorganges als solchen, etc. Eine
    Entehrung gilt als unwiderrufliche und absolute Zustimmung des
    jeweiligen Angebots- bzw. Vertragspartners des Herausgebers
    zum zehnfachen Schadensersatz – mindestens jedoch zu
    zwanzigtausend Euro oder vorzugsweise in Gold oder Silber des
    Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tages des
    Standes dieser AGB pro Einzelfall und Position.
    18 Gebührenordnung
    Es gilt die Gebührenordnung des Herausgebers für die darin
    enthaltenen Entehrungen und Sachverhalte als verbindlich,
    explizit, unwiderruflich und absolut zwischen den Parteien als
    vereinbart, solange von dem Herausgeber im Einzelfall nichts
    anderes festgesetzt wurde. Die Festsetzung ist bereits jetzt durch
    die Angebots- und/ oder Vertragspartner für diesen Fall
    anerkannt. Für die Prinzipale (Kaufleute) ist die Berechnung im
    Punkt „Kaufleute“ geregelt. Für die Erfüllungs- und
    Verrichtungsgehilfen fallen die Beträge pro Person, Mensch und
    Vorfall an. Im Falle der Beauftragung eines Kaufmannes durch
    einen anderen, erhalten beide Kaufleute und Ihre Erfüllungs- und
    Verrichtungsgehilfen die jeweiligen Positionen der
    Gebührenordnung berechnet. Die berechneten Leistungen sind
    sofort fällig und an den Herausgeber in Euro oder sonstiger, frei
    konvertierbarer und allgemein akzeptierter W ährung zu leisten.
    19 Leistungspflicht
    Die Vertragspartei gibt ihre unwiderrufliche und absolute
    Zustimmung zur Leistungspflicht in Euro oder vorzugsweise in Gold
    oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom
    Tages des Standes dieser AGB an den Herausgeber gemäß der
    hier integrierten Gebührenordnung im Falle eines Verstoßes gegen
    die Allgemeinen Handelsbedingungen. Konvertierungskosten
    sowie sonstige Kosten der Leistung des Vertragspflicht, trägt die
    leistende Vertragspartei.
    20 Verzug
    Der Verzug für, von der Herausgeberin berechnete Positionen
    dieser Allgemeinen Handelsbedingungen, tritt automatisch einen
    Tag nach Fälligkeit der Rechnung ein, so lange wie von der
    Herausgeberin im Einzelfall nichts Abweichendes festgelegt wurde.
    Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung
    Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung von Karl-W erner, Mann aus der Familie Enders und aller in ihr handelnden Menschen und Personen,
    gelten für jegliche, handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der
    Öffentlichkeit. Diese Allgemeinen Handelsbedingungen mit ihrer Gebührenordnung sind auf dem Stand vom ersten Tag im ersten Monat im Jahr zweitausendfünfzehn.
    Alle vorherigen
    Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnungen verlieren mit Erstellung dieser Ihre Gültigkeit.
    21 Untersagungen
    Es gilt zwischen den Parteien als untersagt, Korrespondenz und
    sonstige Vertragsbestandteile, welche in einer W eise als
    privat
    und vertraulich
    und/oder
    nicht für das öffentliche Protokoll
    gekennzeichnet wurden, in die Öffentlichkeit zu tragen. Eine
    Verletzung dieser Untersagung ist eine unheilbare Entehrung. Die
    Klage in der Öffentlichkeit für einen privaten Anspruch, eine private
    Forderung ist zwischen den Parteien gestattet.
    22 Bevollmächtigungen
    Der Herausgeber beauftragt fallweise auch Dritte freie Mitarbeiter,
    freie Rechtsvertreter, Beistände, Rechtsbeistande, Anwälte oder
    Beauftragte. Die Beauftragung bzw. Bevollmächtigung ist
    nachzuweisen. Eine Abweisung oder Zurückweisung der
    Vertreterschaft des Herausgebers gilt zwischen den
    Vertragsparteien als Entehrung und begründet die unwiderrufliche
    und absolute Zustimmung zur Leistungspflicht der anderen
    Vertragspartei. Analog gilt dies für den Fall der Abweisung /
    Zurückweisung von Bevollmächtigten und/oder Beauftragten des
    Herausgebers.
    23
    Diskriminierung, Rassismus und politische Verfolgung
    Jegliche Form von Diskriminierung, Rassismus gegen den
    Herausgeber oder die politischer Verfolgung des Herausgebers
    durch die andere Vertragspartei wird durch die Parteien absolut
    und unwiderruflich ausgeschlossen. Ein Verstoß hiergegen stellt
    eine unheilbare Entehrung dar. Die Zurechnung und/oder gar
    Ausgrenzung des Herausgebers zu sog. politischen Gruppen oder
    Bewegungen, ohne zweifelsfreie und nachvollziehbare Beweise zu
    präsentieren gilt als Diskriminierung und/oder politische Verfolgung
    innerhalb dieser Allgemeinen Handelsbedingungen
    Gebührenordnung in Euro aber vorzugsweise in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tages des Standes
    dieser AGB
    Position
    Sache / Tatbestand
    Je Erfüllungs- und
    Verrichtungsgehilfe (Agent)
    Je Kaufmann (Prinzipal)
    1
    Behinderung des freien Weges / der freien Fahrt
    500 € pauschal
    1000 € pauschal
    2
    Androhung von Zwangsmaßnahmen.
    3.000 € pauschal
    1.000 € pauschal
    3
    Fehl ende, nicht eigenhändige oder
    unvollständige Unterschrift.
    100 € pauschal
    2.000 € pauschal
    4
    Missachtung der Ausweispflicht durch in der
    Öffentlichkeit handelnde Personen.
    500 €pauschal
    1.000 € pauschal
    5
    Missachtung der öffentlichen Auskunftspflicht /
    Amtspflicht.
    1.000 € pauschal
    2.000 € pauschal
    6
    Bearbeitungsgebühren für Nötigungen zu Schreiben
    und Antworten aufgrund rechtswidriger, formal und
    inhaltlich falscher Zustellungen u.a. auch Schreiben
    für Verwarnungen, Ordnungsgelder, Gebühren,
    speziell Abmahngebühren etc.
    300.- € pauschal plus 10-facher
    Satz der Forderung
    600.- € pauschal plus 10-
    facher Satz der Forderung
    7
    Unwirksame „Inlands-Zustellung“.
    500 €pauschal
    1.000 € pauschal
    8
    Tragen von Dokumenten in die Öffentlichkeit, welche
    als „privat“, „streng privat und vertraulich“ oder
    „nicht für das öffentliche Protokoll“ gekennzeichnet
    wurden.
    500 €pauschal
    1.000 € pauschal
    9
    Übergehen / Ignorieren einer Patientenverfügung
    50.000 € pauschal
    500.000 € pauschal
    10
    Unfreiwillige Dienstbarkeit.
    5.000 €pauschal
    10.000 €pauschal
    11
    Rechtswidriges Zurückweisen (auch Verweigerungen
    von Annahmen) von Wertpapieren oder Erklärungen
    unter Eid die durch den Herausgeber präsentiert
    wurden.
    100.000 € pauschal
    1.500.000 € pauschal
    12
    Einbehalten / Zurückbehalten von Wertpapieren,
    unter gleichzeitiger Weigerung das entsprechende
    Konto auszugleichen.
    100.000 € pauschal
    1.500.000 € pauschal
    13
    Inkasso ohne nachgewiesenen, originären Schuldtitel. 50.000 € mindestens
    200.000 € mindestens
    14
    Verpflichtung und/oder Ausübung von Zugzwang zu
    einer ärztlichen und/oder psychiatrischen
    Untersuchung..
    100.000 € pauschal
    2.000.000 € pauschal
    15
    Vertragsbruch durch öffentliche Stellen und/oder
    öffentliche Personen
    100.000 € pauschal
    2.000.000 € mindestens
    16
    Personenstandfälschung
    100.000 € pauschal
    1.000.000 € pauschal
    17
    Diskriminierung oder Rassismus
    100.000 € pauschal
    1.000.000 € pauschal
    Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung
    Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung von Karl-W erner, Mann aus der Familie Enders und aller in ihr handelnden Menschen und Personen,
    gelten für jegliche, handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der
    Öffentlichkeit. Diese Allgemeinen Handelsbedingungen mit ihrer Gebührenordnung sind auf dem Stand vom ersten Tag im ersten Monat im Jahr zweitausendfünfzehn.
    Alle vorherigen
    Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnungen verlieren mit Erstellung dieser Ihre Gültigkeit.
    18
    Politische Verfolgung
    100.000 € pauschal
    1.000.000 € pauschal
    19
    Der „Nazi-Zuschlag“: Anwendung von Normen und
    sonstigen Vorschriften mit einer
    nationalsozialistischen Entstehungsgeschichte (auch
    analog Artikel 139 GG).
    Zzgl. 30,00% der ursprünglichen
    Summe der Gesamtrechnung auf
    Basis dieser Gebührenordnung,
    jedoch mindestens 50.000 €
    Zzgl. 30,00% der
    ursprünglichen Summe
    der Gesamtrechnung auf
    Basis dieser
    Gebührenordnung,
    jedoch mindestens
    250.000 €
    20
    Öffentliche Führung von Berufsbezeichnungen mit
    nationalsozialistischer Entstehungs- und/oder
    Einführungsgeschichte – oder die Unterstellung der
    Führung einer solchen Bezeichnung gegen den
    Herausgeber.
    75.000 € pauschal
    500.000 € pauschal
    21
    Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechts-
    oder grundgesetzwidriger (verfassungswidriger)
    Gesetze.
    250.000 € pauschal
    1.000.000 € pauschal
    22
    Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften,
    deren Gültigkeit auf Nachfrage nicht durch Vorlage
    des Originals oder der notariell beglaubigten Kopie
    der benannten Norm vorgelegt bzw. nachgewiesen
    wurden.
    250.000 € pauschal
    3.000.000 € pauschal
    23
    Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich
    ordnungsgemäß zu Stande gekommener Gesetze
    250.000 € pauschal
    1.000.000 € pauschal
    24
    Durchführen von Maßnahmen unter Zwang (z.B.
    Pfändungen, Strafen, Beitragsrechnungen, etc.) ohne
    zu hoheitlichem Handeln befugt zu sein oder sich
    nicht diesbezüglich zweifelsfrei als staatliche
    Amtsperson legitimiert zu haben.
    100.000 € pauschal
    1.000.000 € pauschal
    25
    Ausübung ärztlicher und/oder psychiatrischer
    Maßnahmen (z.B. Gutachten) gegen den Willen des
    Herausgebers
    150.000 € mindestens
    10.000.000 € mindestens
    26
    Abnahme / Einziehung von Ausweisdokumenten
    gegen den Willen des Herausgebers (z.B. Reisepässe,
    Führerscheine, etc.).
    50.000 € mindestens
    200.000 € mindestens
    27
    Ablehnung von zweifelsfrei Bevollmächtigten des
    Herausgebers
    100.000 € pauschal, zzgl.
    Schadensersatz
    500.000 € pauschal, zzgl.
    Schadensersatz
    28
    Ablehnung des Herausgebers als Bevollmächtigter
    einer Drittpartei.
    100.000 € pauschal, zzgl.
    Schadensersatz
    500.000 € pauschal, zzgl.
    Schadensersatz
    29
    Eindringen in das vom Herausgeber genutzte
    Fahrzeug ohne dessen explizite und freie
    Zustimmung.
    50.000 € pauschal
    100.000 € pauschal
    30
    Eindringen in die vom Herausgeber genutzte
    Flugmaschine ohne dessen explizite und freie
    Zustimmung.
    50.000 € pauschal
    100.000 € pauschal
    31
    Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Schiff,
    Boot oder sonstiges Wasserfahrzeug ohne dessen
    explizite und freie Zustimmung.
    50.000 € pauschal
    100.000 € pauschal
    32
    Eindringen auf das vom Herausgebe bewohnte Grund
    / Flurstück ohne dessen explizite und freie
    Zustimmung.
    50.000 € pauschal
    5.000.000 € pauschal
    33
    Eindringen auf das Territorium des Herausgebers
    ohne dessen explizite und freie Zustimmung
    150.000 € pauschal
    5.000.000 € pauschal
    34
    Eindringen in die vom Herausgeber bewohnte
    Wohnung und sonstigen zugehörigen umbauten
    Raumes ohne dessen explizite und freie Zustimmung
    250.000 € pauschal
    5.000.000 € pauschal
    35
    Handanlegen, physische Gewalt (Einzelne
    Handlungen, Ziehen, Rempeln, Schlagen, Fesseln,
    Knebeln, Handschellen anlegen, etc. –
    Handlungsfolgen bestehen aus einzelnen
    Handlungen) gegen den Herausgeber
    75.000 €
    100.000 €
    36
    Verhaftung
    250.000 € pauschal
    5.000.000 € pauschal
    37
    Den Herausgeber in Haft halten, Fr eiheitsentzug5
    5.000 € pro Stunde
    75.000 € pro Stunde
    Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung
    Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung von Karl-W erner, Mann aus der Familie Enders und aller in ihr handelnden Menschen und Personen,
    gelten für jegliche, handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der
    Öffentlichkeit. Diese Allgemeinen Handelsbedingungen mit ihrer Gebührenordnung sind auf dem Stand vom ersten Tag im ersten Monat im Jahr zweitausendfünfzehn.
    Alle vorherigen
    Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnungen verlieren mit Erstellung dieser Ihre Gültigkeit.
    38
    Transfer der Treuhänderschaft für die Person / den
    Menschen mit gleichem Namen wie der Herausgeber
    oder der Versuch hierzu ohne explizites Benennen
    dieses Vorganges als solchen
    250.000 € pauschal
    5.000.000 € pauschal
    39
    Unter Betreuung stellen des Herausgebers gegen
    seinen Willen oder das Voraussetzen dieses Willens
    hierzu
    2.500.000 € pauschal
    10.000.000 € pauschal
    40
    Entziehung des Sorgerechts für die leiblichen
    und/oder adoptierten Kinder.
    1.000.000 € pauschal pro Kind
    10.000.000 € pauschal
    pro Kind
    41
    Wegnahme der leiblichen und/oder adoptierten
    Kinder.
    5.000.000 € pauschal pro Kind
    20.000.000 € pauschal
    pro Kind
    https://studylibde.com/doc/9064232/allgemeine-handelsbedingungen-und

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  4. stevan

    18 kwietnia 2020 at 23:26

    Ale jakie sądy miałyby nakładać takie kary? Ktoś został już ukarany? W Warszawie jest pewna firma adwokacka która wygrała odszkodowania za smog, dla poszczególnych obywateli. Czy na podstawie w.w. przepisów? Sam chciałbym pozwać Wydział Higieny RP, który dopuścił do obrotu płyn do mycia podłóg, zawierający wysoce szkodliwy glutaral, oznaczony trupią główką. Śmierdzi to kilka dni, powoduje ból głowy i kołatanie serca i duszności. Sanepid odpowiedział mi, że nie mogą tego zakazać, bo ma atest PZH. Jednak Lizol (chyba mniej szkodliwy, bo wietrzał szybko- za 2 dni) został wycofany z e sprzedaży. Proszę o odpowiedź.

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  5. Mariusz Kazmierczak

    10 lutego 2021 at 07:48

    widzę tu dwa pytania – i nie widzę żadnej odpowiedzi ze strony autora…

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  6. wojdabejda

    10 lutego 2021 at 20:17

    Każdy człowiek ma prawo posługiwać się tą Międzynarodową Taryfą, w Polsce i na świecie bez żadnych ograniczeń, w każdej sytuacji, do każdej instytucji, do każdego sądu. Pomocne powinno być też odniesienie do polskich przepisów, pomimo, że zatwierdzonych przez osoby nie mające legitymacji Narodu Polskiego, bo wybierane w fałszowanych wyborach, też nawet w czasach PRL.
    „Za złamanie moich praw ludzkich przysługuje mi odszkodowanie zgodnie z Międzynarodową Taryfą Odszkodowawczą, która jest załącznikiem do Międzynarodowego Paktu Praw Obywatelskich i Politycznych z 19.12.1966 r. , ratyfikowana przez Sejm PRL w 1977 r. http://prawo.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=WDU19770380167 Taryfy odszkodowawczej nie ma w języku polskim co oznacza, że jest ukrywana przez Narodem Polskim, https://amnesty.org.pl/wp-content/uploads/2016/04/Mie.. ) . Opracowano tłumaczenie z j. niemieckiego tej taryfy dla moich Rodaków, dostępnej w linku : https://wojdabejda.wordpress.com/category/miedzynarodowa-taryfa-odszkodowawcza-za-lamanie-praw-czlowieka/

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  7. wojdabejda

    26 lutego 2021 at 06:03

    Sądy w Polsce powinny zasądzać odszkodowania za łamanie praw człowieka , bo Polska ratyfikowała w 1967 r. Konwencję Praw Człowieka, jednak opublikowana została ona ale bez wciąż obowiązującej Międzynarodowej Taryfy Odszkodowawczej, którą przetłumaczyłam z j.niemieckiego, jest dostępna na naszej stronie wojda bejda. O odszkodowania za złamanie naszych praw wystąpiłyśmy 31.12.2019 r. do 63 osób poprzez Sąd Arbitrażowego w Londynie-Luton. Strona przeciwna, zobowiązana była do zajęcia stanowiska w ciągu 7 dni, zgodnie z Konwencją Nowojorską. Żadna ze stron nie zgłosiła sprzeciwu, więc nasz dokument wniosek na druku Sądu Arbitrażowego został w całości przyjęty i automatycznie stał się Europejskim Tytułem Egzekucyjnym. Niestety nie znalazł się żaden komornik, który wyegzekwowałby należne nam odszkodowania za złamanie naszych praw. W związku z tym, że sądy okupanta w Polsce zaczynają jednak stosować Prawo Naturalne, odrzucają bezpodstawne, bezprawne wnioski o ukaranie za nieprzestrzeganie dawidowego bezprawia, można byłoby się przekonać jak podejdą do wniosku o odszkodowanie za złamanie praw ludzkich z prywatnych majątków np. Morawieckiego, Niedzielskiego, Kaczyńskiego, Witek, Dudy i wielu innych łącznie z policjantami, lekarzami….itd

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  8. wojdabejda

    22 lipca 2021 at 18:35

    Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

    Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR, Zivilpakt) wurde am 16. Dezember 1966 gemeinsam mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet (Resolution 2200A (XXI)). Er trat am 23. März 1976 völkerrechtlich in Kraft. Die bürgerlichen und politischen Rechte bilden zusammen mit den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte eine unteilbare Einheit.

    Der Zivilpakt beinhaltet Schutz- und Freiheitsrechte, darunter das Folter- und Sklavereiverbot, das Recht auf Schutz des Privatlebens, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das passive und aktive Wahlrecht. Der Pakt schützt die Rechte von Minderheiten und formuliert ein allgemeines Diskriminierungsverbot.

    Der Zivilpakt wird ergänzt durch zwei Fakultativprotokolle. Das erste Fakultativprotokoll, das am 23. Mai 1976 in Kraft trat, regelt ein Recht auf Individualbeschwerde. Das zweite Fakultativprotokoll zur Abschaffung der Todesstrafe trat am 11. Juli 1991 in Kraft.
    Texte und Ratifikationsstand

    UN Menschenrechtsausschuss

    Der UN Menschenrechtsausschuss (Human Rights Committee, CCPR) kontrolliert, ob die Staaten die im Zivilpakt garantierten Rechte umsetzen. Dazu prüft der Ausschuss turnusmäßig Staatenberichte (Artikel 40). Zwischenstaatliche Beschwerden sind nach Artikel 41 des Übereinkommens möglich. Der Menschenrechtsausschuss untersucht außerdem Individualbeschwerden nach dem ersten Fakultativprotokoll zum Zivilpakt und überwacht die Einhaltung des zweiten Fakultativprotokolls über die Abschaffung der Todesstrafe.

    Der Ausschuss setzt sich aus 18 Expert_innen zusammen und tritt in der Regel dreimal im Jahr für die Dauer von jeweils drei Wochen in Genf zusammen.

    Eine umfassende Dokumentation der Arbeit des Ausschusses gibt es auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR).

    OHCHR: Human Rights Committee (CCPR)

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  9. Artur

    16 sierpnia 2021 at 12:37

    Nie mogę znaleźć tego załącznika IP na stronach UN, czy komuś udało się dotrzeć do kompletu oryginalnych dokumentów?

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    • wojdabejda

      16 sierpnia 2021 at 18:24

      Jak do tej pory nikomu nie udało się dotrzeć do kompletu oryginalnych dokumentów. Może warto byłoby zwrócić się w tej sprawie do Genewy o pomoc w odszukaniu tego dokumentu bo przecież tam rejestrują sprawozdania z przestrzegania praw człowieka w poszczególnych krajach.

      Polubione przez 1 osoba

       
      • piotrekop

        15 Maj 2024 at 16:26

        proszę podać gdzie tego szukać to będziemy drążyć.

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