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Deutsche Bischofskonferenz begrüßt Kreuzurteil

(gloria.tv/ dbk) Anlässlich der heutigen Entscheidung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Soile Lautsi vs. Italien (Appl. No. 30814/06) erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch:

„Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt die Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2009 zum Kruzifix in italienischen Klassenzimmern. Das Gericht trägt damit dem überwiegenden Willen der italienischen Bevölkerung Rechnung, die die Gerichtsentscheidung von 2009 deutlich abgelehnt hat. Der Gerichtshof beweist in der Abkehr von seiner ursprünglichen Entscheidung Sensibilität für die Bedeutung des Kreuzes als religiöses und als kulturelles Symbol wie für unterschiedliche Rechtstraditionen in den Staaten, die die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben.

Für die Identität Europas insgesamt wie auch der europäischen Länder ist es von entscheidender Bedeutung, die eigenen Traditionen und Werte wahren und vermitteln zu können. Das Kreuz ist in besonderer Weise Symbol der wesentlich christlich mitgeprägten europäischen Kultur und ihrer Werte. Es steht beispielsweise für Frieden, Humanität, Solidarität und Menschenrechte, die auch für die säkulare Demokratie unentbehrlich sind.
Der Staat muss sich, wenn er nicht seine Identität verlieren will, zu seinen Wurzeln, Werten und Traditionen bekennen können, freilich ohne jemandem eine Religion aufzuzwingen. Das Anbringen eines Kreuzes in einem Klassenzimmer wie auch allgemein religiöser Symbole im öffentlichen Raum ist der unaufdringliche Ausdruck des staatlichen Bekenntnisses zu seiner Identität, seinen Wurzeln und zu seinen Werten.
Zugleich ist das Kreuz für die Christen zentrales, konfessionsübergreifendes Symbol christlicher Glaubensüberzeugung, ein Zeichen der umfassenden Liebe und Treue Gottes und der Erlösung.

Zum Wesen des weltanschaulich neutralen Staates gehört es auch, die positive Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler in der öffentlichen Schule nicht zu beschneiden, die in dem Kreuz dieses Symbol christlicher Glaubensüberzeugung erkennen. Dies gilt umso mehr, als damit Andersgläubigen weder etwas vorgeschrieben noch aufgenötigt wird.“