Die Konzilsväter wollten die "neue Messe" nicht
Möge das keiner aus Unwissenheit erleben!
Ein tiefer Unmut überkam wegen der Liturgiereform einige Konzilsväter: der Bischof von Rodesien erklärte: "Wir sind vergiftet durch die Erneuerung.", Kardinalstaatssekretär Cicognani rief empört: "Genug des Probierens, genug der Neuerungen."
Als die neu erfundenen Messe ( missa normativa) am 24. Oktober 1967 in der Sixtinischen Kapelle den Bischöfen vorgeführt wurde, um ihre Zustimmung zu gewinnen, war das Ergebnis für die Progressisten enttäuschend. Die neue Messe schreckte die Bischöfe ab. Bei den Abstimmungen erhielten die Reformvorschläge nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit.
Die Forderungen der Kritiker waren u.a.:
Die Beibehaltung von mehr Kreuzzeichen ( die man abschaffen wollte),
mehr Kniebeugen und Verneigungen.
Die stillen Priestergebete sollen nicht getilgt werden. Nichts dürfe dem Belieben( etwas zu ändern) des Priesters überlassen werden, alles müsse genau festgelegt werden, um die Einheitlichkeit des Ritus in der Kirche …Mehr
Man kann aber umkehren zur
Hl. Tridentinischen Opfermesse nach dem hl. Papst Pius V. !
Das ist sehr zu empfehlen, weil es gemäß "Quo primum"
die "Messe aller Zeiten" ist und das gilt ewig !
(übrigens nicht die Messe nach '62 wohlgemerkt, denn jene
hat den Stein der Veränderungen bereits ins Rollen gebracht;
es ist wichtig, dies zu verstehen ! Siehe z.B. Monatszeitschrift
Mysterium fidei !)
Man hätte den Glauben hieran nicht fallen lassen dürfen,
denn es war und ist eine ewig gültige Konstitution eines
heiligen Papstes: Quo primum !
(Zum Verständnis: kein Mensch hätte etwas ändern dürfen, auch
nicht ein Papst, d.h. aus seinem eigenen Willen heraus, aber:
der Allmächtige darf etwas ändern, nämlich neu gewünschte
Kirchenfeste wie z.B. das Christkönigsfest o.a. einfügen - und dies
geschieht dann durch den Papst, aber im Willen des Allmächtigen !
So ist es leicht zu verstehen ! Die Liturgiereform wurde zwar
päpstlich abgesegnet, war aber dennoch nicht der ausdrückliche
Wille des Allmächtigen ! Und daher der Verfall nach Vat. II. !)